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Effecten-Spiegel AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.05.2022
Sprecher: Fabian Hentschel

Effecten-Spiegel AG
Postfach 10 22 43
40013 Düsseldorf


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates zum 31. Dezember 2021


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Zustimmung

Begründung: Von rund 5,23 Mio. € Jahresüberschuss, sollen rund 3,68 Mio. € in Form von Dividenden an die Aktionäre ausgeschüttet werden, wobei dieser Wert 0,5 € Jubiläumsbonus je Aktie enthält. Aus diesem Grund liegt die Dividendenausschüttung zwar über dem von der SdK präferierten Rahmen von 40-60 % des Bilanzgewinns, kann jedoch durch den Verkauf von Anteilen an der Infas Holding Gesellschaft in Höhe von 3,06 Mio. € gerechtfertigt werden. Dem Vorschlag kann daher zugestimmt werden.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Zustimmung

Begründung: Der Jahresüberschuss konnte im Jahr 2021 auf 5,23 Mio. € mehr als verdoppelt werden und auch insgesamt entwickelte sich das Unternehmen erfolgreich. Aus diesem Grund kann davon ausgegangen werden, dass der Vorstand gute Arbeit geleistet hat. Eine Entlastung kann gewährt werden.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Zustimmung

Begründung: Dem AR-Bericht lässt sich entnehmen, dass der Aufsichtsrat seinen Aufgaben und Pflichten nachgekommen ist. Aus diesem Grund kann eine Entlastung gewährt werden.

TOP 5 Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Zustimmung

Begründung: Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates besteht aus einer fixen Vergütung von 15.000,00 €, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den doppelten und der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag erhält. Es liegen hierbei keine Einwände vor und daher kann dem Vorschlag zugestimmt werden.

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


Herrn Wolfgang Aleff, Coesfeld, selbstständiger Kaufmann, Vorstandsmitglied der GfW Gesellschaft für Wertpapierinteressen e. V., Aktionärsvertretungsgesellschaft sowie Mitglied des Aufsichtsrates der Kolb und Schüle AG,

Zustimmung

Begründung: Gegen dem vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglied liegen keine Einwände vor. Dem Vorschlag kann daher zugestimmt werden.

Herrn Dr. Klaus Hahn, Essen, selbstständiger Unternehmensberater,

Zustimmung

Begründung: Gegen dem vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglied liegen keine Einwände vor. Dem Vorschlag kann daher zugestimmt werden.

Herrn Stefan Füger, Berlin, Director Partner Relationships bei der Elinvar GmbH und Mitglied des Auswahlkomitees Stiftung der Deutschen Wirtschaft (SDW),

Zustimmung

Begründung: Gegen dem vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglied liegen keine Einwände vor. Dem Vorschlag kann daher zugestimmt werden.

Herrn Andreas Wahlen, Willich, WBS Hünicke Vermögensverwaltung GmbH, Düsseldorf, Mitglied des Aufsichtsrates der GSC Holding AG

Zustimmung

Begründung: Gegen dem vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglied liegen keine Einwände vor. Dem Vorschlag kann daher zugestimmt werden.

Herrn Dipl.-Ing. Franz Freiherr von Twickel, Everswinkel, Leiter der Steuerberatungskanzlei Everswinkel,

Zustimmung

Begründung: Gegen dem vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglied liegen keine Einwände vor. Dem Vorschlag kann daher zugestimmt werden.

TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Ablehnung

Begründung: Angesichts der jahreslangen Tätigkeit der WP-Gesellschaft erscheint ein Wechsel des WP angemessen.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


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