1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die KION GROUP AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Mehr oder weniger parallel zum Ergebnis wird auch die Dividende von € 0,19 auf € 0,70 erhöht. Die Ausschüttungsquote erhöht sich leicht von 25% auf 30%. Natürlich wäre eine höhere Ausschüttung möglich gewesen. In Anbetracht des schwierigen Umfelds, einer immer noch recht hohen Verschuldung (inklusive Miet- und Leasingverpflichtungen) und fortgesetzten hohen Investitionen ist jedoch eine vorsichtige Dividendenpolitik sinnvoll bzw. akzeptabel.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der KION GROUP AG für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: In schwierigen Zeiten hat sich Kion recht gut geschlagen. Das Ergebnis hat sich erholt und die Verschuldung wurde etwas zurückgeführt. Strategisch nimmt das Unternehmen die Herausforderungen z.b. in Form der Elektrifizierung, Digitalisierung oder veränderten Lieferanforderungen an, wenn auch die Entwicklung im Bereich der Lagersysteme noch nicht zufriedenstellend ist.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der KION GROUP AG für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Strategisch konnte die führende Marktstellung zumindest gehalten werden. Die Margen haben sich erholt und die Finanzlage hat sich wieder verbessert. Allen AR Mitgliedern wird die Entlastung erteilt. Dies gilt nicht für Herrn Tan Xuguang, der an keiner einzigen Sitzung teilgenommen hat. Sollte keine Einzelabstimmung möglich sein wird dem gesamten AR die Entlastung verweigert werden. Da Herr Tan wie auch im Vorjahr die Aufsicht im Namen der Aktionäre scheinbar verweigert hat, wird sich in der HV, aber auch danach die Rechtmäßigkeit der AR Vergütung an Herrn Tan stellen.
5. Beschlussfassungen über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Begründung: KPMG hat erstmals den Abschluss geprüft. Das gesamte Honorar belief sich auf € 3,2 Mio und liegt zwar deutlich über dem Honorar des bisherigen Prüfers von € 2,6 Mio., scheint aber den marktüblichen Bedingungen (und steigenden Gebühren im Allgemeinen) zu entsprechen. Zusätzlich wurden € 1,1 Mio. für begleitende Leistungen in Zusammenhang mit der Einführung des neuen SAP Systems gezahlt. Es scheint auf den ersten Blick vernünftig, dass diese einmalige und sehr große IT Umstellung mit Kosten von über € 100 Mio von den Prüfern und deren Anforderungen parallel begleitet wurde. Allerdings hat der Prüfer die nicht erkennbare Arbeit des AR von Herrn Tan Xuguang weder im Prüfbericht noch im Vergütungsbericht angesprochen. Auch wenn sich die Prüfung nur auf den faktischen Teil beschränkt, hätte nach Auffassung der SdK zumindest eine Erwähnung der Arbeitsverweigerung erfolgen müssen.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Der Vergütungsbericht ist relativ übersichtlich gestaltet. Die absolute Vergütung ist angemessen und entspricht augenscheinlich den Kriterien. Allerdings hätte auch hier die Erwähnung der nicht Teilnahme von Herrn Tan Xuguang zumindest erwähnt bzw. diskutiert werden sollen.
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: In das abgeänderte Vergütungssystem wurden einige Kritikpunkte aufgenommen. In großen Teilen entspricht das System den SdK-Anforderungen. Allerdings soll die Altersversorgung z.B. beim CEO € 200 Tsd pro Jahr betragen. Dies entspricht ungefähr 20% der Fixvergütung, so dass einem Vorstand bereits nach etwa 5 Jahren eine Altersversorgung in Höhe des Festgehaltes zusteht. Die SdK stimmt hier nur bei einem Anteil von maximal 5 % zu, so dass auch ein Vorstand erst nach ca 20 Jahren eine Vollversorgung in Bezug zu seiner fixen Entlohnung erreicht.
8. Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung aufgrund des Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
Zustimmung
Begründung: Formale Anpassung zur Nachweis des Anteilbesitzes.
9. Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der KION GROUP AG und der KION Information Management Services GmbH
Zustimmung
Begründung: Formale Anpassung des bestehenden Beherrschungsvertrages.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich