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HOCHTIEF AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 25.04.2024
Sprecher: Christian Retkowski

HOCHTIEF AG
Opernplatz 2
45128 Essen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft und den Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Nach einem Ergebnis je Aktie in 2022 in Höhe von 6,68 € konnte Hochtief ein Ergebnis je Aktie von 6,95 € in 2023 erzielen. Die Verwaltung von Hochtief schlägt für das abgelaufene Geschäftsjahr eine Dividende von 4,40 € vor, was einer Ausschüttungsquote von rund 63% entspricht. Dem Dividendenvorschlag kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden.

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr gute Arbeit geleistet. Die Umsätze konnten um 5,9%, das Ergebnis konnte um 4% gesteigert werden und der Cashflow hat sich auch verbessert. Fokus liegt weiterhin auf dem erfolgreichen Forderungsmanagement. Der Kapitalmarkt honoriert auch die Geschäftsentwicklung, so dass sich der Aktienkurs seit Mitte 2022 erholt hat und aktuell wieder bei über 100 € liegt.

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung

Begründung: Der Aktienkurs entwickelte sich in den letzten Monaten gut, der Total Shareholder Return wurde stark verbessert. Die Kontrollfunktion des AR über den Vorstand und die Berücksichtigung der Minderheitsinteressen im Aktionariat hier bei der Hochtief AG entspricht nicht in allen Fällen guter Corporate Governance. In den letzten Jahren gab es durchaus diskutable Themen (Abertis-Kauf, ACS, Sonderrisiken wie Einigung CCPP, unabhängiger Vorsitz im Rechnungs- und Prüfungsausschuss), bei denen auch der Aufsichtsrat unter Kritik stand. Was aus Sicht der SdK nicht nachzuvollziehen ist, ist die Tatsache, dass der Aufsichtsrat ein Vorstandsvergütungssystem vorlegt, welche für den Vorstand der Hochtief AG zusätzliche Vergütungskomponenten durch den Großaktionär ACS vorsieht. Dies kann nur zu Interessenskollisionen führen und die Unabhängigkeit des Vorstandes gegenüber dem Großaktionär kann hier nicht gewährleistet werden. Damit ist der Aufsichtsrat der Hochtief AG aus Sicht der SdK nicht zu entlasten.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Zustimmung

Begründung: Seit 5 Jahren hat KPMG die Abschlüsse von Hochtief geprüft. Der neuen Wahl von Deloitte zum Abschlussprüfer kann zugestimmt werden.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der vorgelegte Vergütungsbericht entspricht den formalen Anforderungen gemäß § 162 AktG. Er ist ausführlich, transparent und nachvollziehbar geschrieben.

TOP 7 Nachwahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung

Begründung: Der Wahl von Frau Cristina Aldamiz-Echevarria Gonzalez de Durana kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Sie ist zwar auch Anteilseignerin der Hauptaktionärin ACS, ist aber fachlich qualifiziert und nicht overboarded. Ein weiteres unabhängiges AR-Mitglied wäre sicherlich wünschenswert gewesen, aber bei einem Anteilsbesitz von rund 75% von ACS ist die Besetzung des AR in der Form nachvollziehbar.

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Ablehnung

Begründung: Das hier vorgelegte Vorstandsvergütungssystem ist aus Sicht der SdK nicht zustimmungswürdig, da einige Ausgestaltungen nicht zielführend sind: Die Beteiligung der Vorstandsmitglieder an den Long-Term Incentive Plänen des Großaktionärs ACS kann nicht im Interesse der weiteren Aktionäre bei Hochtief sein, da dadurch Interessenskonflikte vorprogrammiert sind und eine Unabhängigkeit vom Großaktionär in der operativen Tätigkeit des Vorstandes nicht mehr gegeben ist. Zudem erhalten neben der Festvergütung die Vorstände Nebenleistungen in Form von Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, verschiedene Versicherungen, Umzugskosten, Expatriationskosten sowie auch Steuerberatungskosten. Warum diese Leistungen bei einem Millionengehalt auch noch vom Unternehmen übernommen werden sollen, ist aus Sicht der SdK nicht nachzuvollziehen. Des weiteren soll das Versorgungsentgelt bei zukünftigen Neuverträgen zwischen 20 und 40% der jeweiligen Grundvergütung liegen. Die möglichen vom Aufsichtsrat nach pflichtgemäßen Ermessen gewährten Einmalzahlungen für außergewöhnliche Leistungen an den Vorstand sind darüber hinaus auch kritisch zu bewerten. In der Gesamtschau lehnt sodann die SdK das hier vorgelegte Vorstandsvergütungssystem ab.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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