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Weng Fine Art AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 31.10.2025
Sprecher: Dr. Clemens Scholl

Weng Fine Art AG
Rheinpromenade 8
40789 Monheim am Rhein
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2024

Zustimmung

Begründung: Auch wenn das Ergebnis 2024 dies nicht hergibt, so ist doch der Bilanzgewinn ausreichend und durch den Verkauf der Artnet-Beteiligung konnte ein hoher Gewinn realisiert werden. Insofern ist eine zeitnahe Ausschüttung von einem Teil des Sonderertrags zu begrüssen.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Dem Vorstand kann Entlastung erteilt werden. Der Abschluss des Artnet-Kapitels kann als Erfolg gewertet werden.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Der aktuelle Aufsichtsrat, der den Bericht über das Jahr 2024 erstellt hat, war nur wenige Tage im Amt (Gewählt am 18.12.2024). Sowohl den aktuellen als auch den vorherigen im Jahr 2024 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern kann die Entlastung erteilt werden.

TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Die Gesamtvergütung von 25,000 EUR für den 4er Aufsichtsrat ist angemessen.

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Zwar empfiehlt die SdK bei der Bestellung von Abschlussprüfern eine Trennung von Beratung (Steuern) und Prüfung und eine maximale Mandatierung von 10 Jahren um eingeschliffene Verhaltensweisen zu vermeiden. Allerdings kann bei kleinen Gesellschaften mit einem sehr übersichtlichen Zahlenspiel im Abschluss und langjährig eingearbeiteten Wirtschaftsprüfern dennoch der Wahl zugestimmt werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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