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NanoFocus AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerodentliche Hauptversammlung am 12.11.2025
Sprecher: Andreas Massek

NanoFocus AG
Max-Planck-Ring 48
46049 Oberhausen
1. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der NanoFocus AG auf die Carl Mahr Holding GmbH (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung

Ablehnung

Begründung: Die von der Carl Mahr Holding GmbH als Hauptaktionär festgelegte Barabfindung für die Minderheitsaktionäre soll 1,76 Euro je Aktie betragen. Dazu wird von einem Unternehmenswert der Nanofocus AG auf Ertragswertbasis zum 12. November 2025 von 1,76 Euro je Aktie ausgegangen. Die gerichtlich bestellte Prüferin der Angemessenheit der Barabfindung Baker Tilly GmbH & Co. KG bestätigt die Angemessenheit der Abfindung mit ihrem Gutachten zum 25.9.2025. Die SdK lehnt einen Squeeze-Out, egal in welcher Form und unabhängig von der Frage der Angemessenheit der Barabfindung aus grundsätzlichen Erwägungen heraus in jedem Fall ab. Ein Squeeze-Out beinhaltet den schwersten Eingriff in die Rechtsstellung eines Aktionärs und führt zu der zwangsweisen Übertragung seiner Aktien an den Hauptaktionär. Nach dem Rechtsverständnis der SdK ist jede nicht im öffentlichen Interesse stattfindende Enteignung mit der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik nicht vereinbar. Das Bewertungsgutachten ist kritisch zu hinterfragen, zumal die Nanofocus-Aktie an den Börsen Berlin und München bereits ein 52-Wochen-Hoch von 1,85 Euro verzeichnete.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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