TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der grenke AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die grenke AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuchs jeweils für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der grenke AG
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft schüttet bei einem Ergebnis je Aktie von € 1,44 nur € 0,40 als Dividende an die Aktionäre aus.
Die Ausschüttungsquote liegt weit unter der von der SdK angestrebten Ausschüttungsquote aus dem Konzernergebnis zwischen 40 % bis 60 %. Allerdings ist diese geringe Ausschüttung von ca. 25 % des Konzernergebnisses bei Grenke als langfristige Dividendenpolitik ausgegeben.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 3.1. Dr. Sebastian Hirsch
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat die schwierige wirtschaftliche Zeit gut gemeistert. Das Konzernergebnis ging zwar zurück, ebenso das Ergebnis je Aktie. Die Gesellschaft ist aber gut aufgestellt.
TOP 3.2 Gilles Christ
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat die schwierige wirtschaftliche Zeit gut gemeistert. Das Konzernergebnis ging zwar zurück, ebenso das Ergebnis je Aktie. Die Gesellschaft ist aber gut aufgestellt.
TOP 3.3 Dr. Martin Paal (Mitglied des Vorstands seit 1. Juli 2024)
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat die schwierige wirtschaftliche Zeit gut gemeistert. Das Konzernergebnis ging zwar zurück, ebenso das Ergebnis je Aktie. Die Gesellschaft ist aber gut aufgestellt.
TOP 3.4 Isabel Rösler (Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2024)
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat die schwierige wirtschaftliche Zeit gut gemeistert. Das Konzernergebnis ging zwar zurück, ebenso das Ergebnis je Aktie. Die Gesellschaft ist aber gut aufgestellt.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 4.1 Jens Rönnberg (Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist in sieben ordentlichen und drei außerordentlichen Sitzungen, bei einer Teilnahmequote von 97 % - soweit ersichtlich – seiner Beratungs- und Überwachungspflicht nachgekommen.
TOP 4.2 Moritz Grenke (seit dem 30. April 2024 stellvertretender Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist in sieben ordentlichen und drei außerordentlichen Sitzungen, bei einer Teilnahmequote von 97 % - soweit ersichtlich – seiner Beratungs- und Überwachungspflicht nachgekommen.
TOP 4.3 Norbert Freisleben
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist in sieben ordentlichen und drei außerordentlichen Sitzungen, bei einer Teilnahmequote von 97 % - soweit ersichtlich – seiner Beratungs- und Überwachungspflicht nachgekommen.
TOP 4.4 Nils Kröber
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist in sieben ordentlichen und drei außerordentlichen Sitzungen, bei einer Teilnahmequote von 97 % - soweit ersichtlich – seiner Beratungs- und Überwachungspflicht nachgekommen.
TOP 4.5 Dr. Ljiljana Mitic
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist in sieben ordentlichen und drei außerordentlichen Sitzungen, bei einer Teilnahmequote von 97 % - soweit ersichtlich – seiner Beratungs- und Überwachungspflicht nachgekommen.
TOP 4.6 Manfred Piontke (Mitglied seit dem 30. April 2024)
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist in sieben ordentlichen und drei außerordentlichen Sitzungen, bei einer Teilnahmequote von 97 % - soweit ersichtlich – seiner Beratungs- und Überwachungspflicht nachgekommen.
TOP 4.7 Dr. Konstantin Mettenheimer (Mitglied und stellvertretender Vorsitzender bis zum 30. April 2024)
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist in sieben ordentlichen und drei außerordentlichen Sitzungen, bei einer Teilnahmequote von 97 % - soweit ersichtlich – seiner Beratungs- und Überwachungspflicht nachgekommen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
Zustimmung
Begründung: Es wurden Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von € 1,9 Mio. in Rechnung gestellt. Die sonstigen Leistungen betrugen € 200.000,00, so dass Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft gegeben ist. Dennoch spricht sich die SdK generell für eine strikte Trennung von Beratung und Abschlussprüfung aus.
TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Es wurden Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von € 1,9 Mio. in Rechnung gestellt. Die sonstigen Leistungen betrugen € 200.000,00, so dass Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfungsgesellschaft gegeben ist. Dennoch spricht sich die SdK generell für eine strikte Trennung von Beratung und Abschlussprüfung aus.
TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht ist nachvollziehbar und aussagekräftig und wurde gem. § 162 AktG vom Abschlussprüfer geprüft.
TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Der Anteil der Festvergütung beträgt im Schnitt ca. 80 % der Zielgesamtvergütung.
Die Sdk legt den Augenmerk auf das Verhältnis von fixen zu variablen Bezügen. Die Sdk hält einen variablen Anteil an den Bezügen von mehr als 50 % für erstrebenswert. Ein Vergütungsmodell, dessen variabler Anteil an der Zielgesamtvergütung weniger als 30 % beträgt, lehnt die SdK ab. Die kurzfristige variable Vergütungskomponente sollte höchstens 30 % an der variablen Zielgesamtvergütung betragen. Ebenso werden Abfindungen bei der Chance of Controllklausel sowie Antrittsprämien abgelehnt. Ausnahme: Antrittsprämien dienen dem Ausgleich von Nachteilen. Auch eine Vorstandsvergütung dass in Verlustjahren variable Vergütungen ermöglicht, wird abgelehnt.
TOP 9 Ermächtigung zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung
Ablehnung
Begründung: Die SdK bevorzugt grundsätzlich eine Präsenz HV, besser noch eine HV im Hybrid-Format. Eine rein virtuelle HV kann nach Auffassung der SdK nur stattfinden, wenn es sich auf exogene Notlagen wie Versammlungsverbote oder erhebliche Einschränkungen des Versammlungsrechts aufgrund staatlicher Beschränkung bezieht. Es soll eine Kommunikation auch unter den Aktionären stattfinden.
TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden sowie über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts und zur Einziehung erworbener eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Die SdK bevorzugt grundsätzlich die Ausschüttung eines Bonus bzw. einer erhöhten Dividende im Gegensatz zu einem Erwerb eigener Aktien. Darüber hinaus sollte eine Einziehung der erworbenen eigenen Aktien erfolgen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich