TOP 1 Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats von vier auf drei Mitglieder (Änderung von § 12 Absatz 1 der Satzung)
Zustimmung
Begründung: Ein Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern ist rechtlich zulässig, seitens der SdK gibt es dagegen keine Einwände. Die Erweiterung des Aufsichtsrats auf 4 Mitglieder im Jahr 2021 hat offenbar nicht die gewünschte Wirkung entfaltet.
TOP 2 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen vorzusehen (Einfügung von § 24 Abs. 6 der Satzung), und die Möglichkeit für die Aufsichtsratsmitglieder, an Hauptversammlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung teilzunehmen (Neufassung von § 24 Abs. 4 der Satzung)
Ablehnung
Begründung: Es ist zu begrüßen dass die Organe "grundsätzlich" die Präsenz-HV präferieren, allerdings sieht die SdK keine Notwendigkeit für diese Satzungsänderung. Die Begründung des "Gesundheitsschutzes" wurde gegenüber der abgesagten HV-Einladung vom 11.04.24 auch gestrichen. Geblieben sind Aufwand, Kosten und Nachhaltigkeitserwägungen die aus Sicht der SdK keine virtuelle HV rechtfertigen können (die Kosten sind in der Regel höher für eine virtuelle HV).
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich