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Wüstenrot & Württembergische AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.05.2025
Sprecher: Gerhard Jäger

Wüstenrot & Württembergische AG
Gutenbergstr. 30
70163 Stuttgart
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die Wüstenrot & Württembergische AG und den Konzern sowie des Konzernnachhaltigkeitsberichts als zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2024

Zustimmung

Begründung: Wie in den Vorjahren soll wieder eine Dividende von € 0,65 je Aktie ausgeschüttet werden, Die Gesamtausschüttung von € 60,9 Mio. entspricht einer Ausschüttungsquote von 76,32% des AG-Bilanzgewinns bzw. 169% des Konzerngewinns. Im Hinblick auf die Dividendenkontinuität kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Ungewöhnlich hohe Belastungen aus Elementarschäden und erhebliche Kostensteigerungen bei Schadensregulierungen insbesondere in der Kfz-Versicherung haben 2024 der gesamten Versicherungsbranche zugesetzt und bei W+W zu einem starken Ergebnisrückgang geführt. Erfreulich ist jedoch, dass das Neugeschäft in den meisten Sparten sich gut entwickelte und das vom Vorstand initiierte Strategieprogramm sich positiv auf die Personal- und Verwaltungskosten auswirkte. Auch wenn die ursprüngliche Ergebnisprognose aufgrund der außergewöhnlichen Belastungen durch ungewöhnlich hohe Schäden im Kerngebiet in der Schadenversicherung nicht erreicht wurde, verdient der Vorstand die Entlastung aufgrund seiner erfolgreich umgesetzten und langfristig ausgelegten Maßnahmen zur Kostenreduzierung und Weiterentwicklung sowie Wachstum des Unternehmens.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungspflichten gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Die Darstellung des Vergütungsberichts ist verständlich und vollständig. Einer Bewilligung steht nichts entgegen.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Ablehnung

Begründung: Das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder sieht ein Verhältnis von 75-85% fixer Vergütung und 15-25% variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen vor. 60% der variablen Vergütung sollen auf Basis einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage zur Auszahlung kommen. Diese Zusammensetzung der Vorstandsvergütung entspricht nicht den Richtlinien der SdK. Deshalb kann auch dem jetzt modifizierten Vergütungssystem nicht zugestimmt werden. Die SdK fordert einen Anteil der variablen Vergütung von mindestens 30% der 100%-Zielvergütung. Außerdem sollte der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung an der variablen Gesamtvergütung maximal 30% bei 100%-Zielerreichung betragen.

TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Zustimmung

Begründung: Das unverändert wieder zur Abstimmung stehende Vergütungssystem entspricht den SdK-Anforderungen. Die Vergütungshöhen sind angemessen.

TOP 8 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2025 und das erste und zweite Quartal des Geschäftsjahres 2026

Ablehnung

Begründung: Aus Sicht der SdK erfüllt die zur Wiederwahl stehende EY GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weiterhin nicht die Qualitätskriterien, um als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig zu werden. Wir verweisen auf die im Zuge des Wirecard-Skandals auch von der SdK veröffentlichten Einzelheiten. Im April 2023 hat die Aufsicht APAS gegenüber EY die höchstmögliche Strafe verhängt. EY darf in Deutschland 2 Jahre lang keine neuen Prüfungsmandate bei börsennotierten Gesellschaften übernehmen.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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