1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Energiekontor AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts der Energiekontor AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt nur bei rund 1/3 des rechnerischen Konzerngewinns und damit nicht im Korridor von 40-60% Ausschüttung für adulte Unternehmen, die sie SdK anstrebt.
Das weitere starke Wachstum in Kombination mit erheblichen Preisverfall spricht sehr dafür, Liquidität im Unternehmen zu halten, weshalb wir dem TOP trotzdem zustimmen können.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Mal wieder hat sich gezeit, daß das Projektgeschäft große Schwankungen beinhaltet. Der Vorstand hat sich unter den gegebenen Bedingungen gut gehalten und wir können seiner Entlasung zustimmen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Auch in diesem Jahr ist davon auszugehen, daß der AR seinen Aufgaben der Beratung und Überwachung nachgekommen ist.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die zweite Wiederwahl der Nexia.
6. Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Ablehnung
Begründung: Die Vergütung wäre zur vorvorjährigen Erhöhung gleichbleibend - aber die wurde unter anderen mit den enorm gestiegenen Erträgen begründet. Diese sind im Folgejahr wieder enorm gesunken - und haben auch zu diesem Jahr noch nicht das Vorvorrjahresniveau erreicht. Der AR läßt hier wieder die Gelegenheit aus, seine eigene Begründung anzuwenden.
7. Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der vorgelegte Vergütungsbericht erscheint wiederum allen Angaben nach § 162 AktG zu entsprechen und ist nachvollziehbar.
Ungeachtet dessen gilt weiterhin die Kritik am Vergütungssystem insbesondere aufgrund der darin enthaltenden Aktienoptionsprogramme.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich