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CEWE Stiftung & Co. KGaA

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.06.2026
Sprecher: Josef Gemmeke

CEWE Stiftung & Co. KGaA
Meerweg 30-32
26133 Oldenburg
TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025 jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a bzw. § 315a HGB sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CEWE Stiftung & Co. KGaA zum 31. Dezember 2025

Zustimmung

Begründung: Der Abschlussprüfer und der Aufsichtsrat haben den Abschluss geprüft und bereits gebilligt. Es sind keine Tatsachen bekannt, die einer Billigung des Abschlusses durch die Hauptversammlung entgegenstehen.

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die Verwaltung der CEWE Group schlägt eine Dividende je Aktie von 3,00 € vor (Vorjahr: 2,85 €). Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von rund 36% (Vorjahr 33%). Generell sieht die SdK den Korridor für eine angemessene Ausschüttungsquote bei rund 40 bis 60% des Konzernergebnisses. Sicherlich wäre auch unter Berücksichtigung der Finanzkennzahlen eine höhere Ausschüttung möglich gewesen, aber aufgrund der kontinuierlich steigenden Dividende in den letzten 16 Jahren ist der Vorschlag zustimmungswürdig.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: In einer schwierigen Zeit für Markenartikler ist es Cewe wieder gelungen, alle Finanzkennzahlen zu verbessern. So stieg der Umsatz auf 865 Mio. € und das EBIT auf 88 Mio. €.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Wie der ausführliche Bericht zeigt, hat der Aufsichtsrat seine Beratungs- und Kontrollaufgaben erfüllt.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2026 sowie Bestellung des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 5.1 Wahl der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2026

Zustimmung

Begründung: Deloitte ist sicherlich qualifiziert, prüft Cewe noch nicht zu lange, hat keine Steuerberatung und nur marginale sonstige Leistungen für Cewe erbracht.

TOP 5.2 Wahl der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2026 zum Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zustimmung

Begründung: Es spricht alles dafür, dass der Abschlussprüfer auch die Nachhaltigkeitsberichte prüft.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Die Zustimmung zum Vergütungsbericht erfolgt im Sinne einer rein redaktionellen Billigung im Sinne des § 120a Abs. 4 AktG. Gegenstand der Beschlussfassung ist ausschließlich die formale und gesetzeskonforme Ausgestaltung des Berichts gemäß den Anforderungen des § 162 AktG, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit, Transparenz und Klarheit der Darstellung. Da diese formalen Berichtspflichten aus Sicht der SdK erfüllt sind, wird der Vergütungsbericht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben redaktionell gebilligt.

TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung

Begründung: Die Vergütung ist fix und soll um 5.000 € auf 48.000 € ansteigen. Das erscheint angemessen.

TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Genehmigten Kapitalia 2021 und 2024, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026 sowie entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung

Begründung: Das neue genehmigte Kapital soll nur 8% des Grundkapitals betragen. Das liegt innerhalb der Grenzen der SdK.

TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 2 Satz 1 der Satzung (Nachweis des Aktienbesitzes)

Zustimmung

Begründung: Hiermit wird die Satzung an die im Gesetz vorgesehene Vorgehensweise angepasst.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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