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LS INVEST AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerodentliche Hauptversammlung am 11.06.2025
Sprecher: Alexander Elsmann

LS INVEST AG
Düsseldorfer Straße 50
47051 Duisburg
1. Beschlussfassung über den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit der Lopesan Touristik S.A.U. als Aktionärin der Gesellschaft, den Verzicht auf eventuell bestehende Schadensersatzansprüche und die Abberufung des besonderen Vertreters

Ablehnung

Begründung: Die SdK hat einen Gegenantrag zu der für den 11. Juni 2025 geladenen außerordentlichen Hauptversammlung der LS Invest AG gestellt. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung steht einzig die Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Großaktionär, des spanischen Hotelkonzerns Lopesan, der rund 90 % der Anteile an der LS Invest AG hält, auf der Tagesordnung. Mit dem Vergleich soll eine jahrelang anhängige Sonderprüfung rund um einen Hotelkauf aus dem Jahr 2015 beendet werden. Damals wurde ein Hotel auf Gran Canaria von Lopesan erworben. Der Sonderprüfer hält die damaligen Konditionen für unangemessen. Lopesan ist nun bereit, 5 Mio. Euro an die LS Invest zu bezahlen, um die Sonderprüfung beenden zu können. Eine vergleichsweise Beilegung des Sachverhaltes erscheint grundsätzlich sinnvoll. Die Konditionen jedoch sind aus Sicht der SdK unangemessen. Die vorgeschlagene Vergleichssumme soll anschließend an die Aktionäre als Sonderdividende ausgeschüttet werden. 4,5 Mio. von den 5,0 Mio. Euro würden also direkt wieder zurück in die Taschen des Großaktionärs fließen. Problematisch dabei erscheint vor allem, dass Lopesan aus unserer Sicht die Streubesitzaktionäre seit Jahren unangemessen behandelt, und nicht absehbar ist, dass sich daran zukünftig etwas ändern wird. So hielt Lopesan zum Beispiel zum Zeitpunkt des umstrittenen Verkaufs des Hotels an LS Invest im Jahr 2015 nur rund 50 % der Anteile an der Gesellschaft. Erst in 2019 wurde zum zweiten Mal nach 2015 eine sehr große Kapitalerhöhung beschlossen, in dessen Folge Lopesan seinen Anteil signifikant unter Kurs- und Buchwert auf 90 % aufstocken konnte. Daher erscheint es uns nicht sinnvoll, Lopesan von der Last der Sonderprüfung für den geradezu lächerlichen Betrag von 0,5 Mio. Euro, dem Anteil der Vergleichssumme von 5 Mio. Euro, der an den Streubesitz fließen würde, zu befreien. Wir haben daher einen Gegenantrag gestellt, der vorsieht, dass die vollen 5 Mio. Euro an die Streubesitzaktionäre fließen soll.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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