TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der niiio finance group AG, des gebilligten freiwilligen Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet und verfolgt, trotz schwierigem Marktumfeld, eine nachvollziehbare Wachstumsstrategie. Die Einhaltung der normativen Anforderungen der SdK an eine "gute Corporate Governance" wurden erfüllt.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich ist der AR seinen Kontroll- und Überwachungspflichten nachgekommen. Er wurde in alle bedeutenden Unternehmensentscheidungen eingebunden und der AR-Bericht stellt behandelte Themen transparent dar.
TOP 4 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 4 a) Dr. Martin Setzer, Darmstadt
Zustimmung
Begründung: Hr. Setzer ist aus Sicht der SdK fachlich geeignet, unabhängig und vertritt die Interessen aller Aktionäre. Er übt lediglich ein weiteres Beiratsmandat aus, womit die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet ist.
TOP 4 b) Herrn Jörg Karsten Brand
Zustimmung
Begründung: Hr. Brand ist aus Sicht der SdK fachlich geeignet, unabhängig und vertritt die Interessen aller Aktionäre. Er übt lediglich ein zusätzliches operatives Mandat aus, womit die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet ist.
TOP 4 c) Herrn Philipp Freiherr von Girsewald
Zustimmung
Begründung: Hr. Freiherr von Girsewald ist aus Sicht der SdK fachlich geeignet, unabhängig und vertritt die Interessen aller Aktionäre. Er übt keine weiteren Mandate aus, womit die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet ist.
TOP 4 d) Michael Pannwitz
Zustimmung
Begründung: Hr. Pannwitz ist aus Sicht der SdK fachlich geeignet, unabhängig und vertritt die Interessen aller Aktionäre. Er übt lediglich ein weiteres Mandat aus, womit die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet ist.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich ist die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gewährleistet. Mit der Wahl des Abschlussprüfers findet ein Wechsel statt, was von der SdK im Sinne der Unabhängigkeit und zur Vermeidung von Gewöhnungseffekten, grundsätzlich begrüßt wird. Die allgemeinen Auftragsbedingungen der Gesellschaft sind transparent im Geschäftsbericht veröffentlicht. Zur weiteren Erhöhung der Transparenz wäre es jedoch wünschenswert, wenn zukünftig das Honorar von Prüfungs- und Beratungsleistungen getrennt ausgewiesen wird.
TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zu zwei Gewinnabführungsverträgen zwischen der niiio finance group AG als Organträgerin sowie der PATRONAS Financial Systems GmbH bzw. der FIXhub GmbH als Organgesellschaft
Zustimmung
Begründung: Der Abschluss der Gewinnabführungsverträgen erfolgt aus steuerlichen Gründen. Die abhängigen Gesellschaften befinden sich zu 100% im Besitz der niiio finance group AG. Die Übernahme der Patronas Financial Systems GmbH und der FIXhub GmbH war Teil der M&A Strategie und die Nutzung steuerlicher Vorteile mittels der Gewinnabführungsverträge ist nachvollziehbar und folgerichtig.
TOP 7 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Ablehnung
Begründung: Der Vorstand soll ermächtigt werden über die Durchführung einer virtuellen oder Präsenz HV zu entscheiden. Diese Ermächtigungslösung lehnt die SdK ab, stattdessen sollte eine virtuelle HV in Not-/Krisensituationen in der Satzung verankert werden. Die Ermessensausübung ist nicht notwendig, da es bei Vorliegen einer Not-/Krisensituation kein Ermessen gibt, sondern die virtuelle HV die einzige gesetzlich zulässige Option darstellt.
TOP 8 Beschlussfassung über eine Ergänzung der Vorstandsermächtigung zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2022
Ablehnung
Begründung: Die bestehende Vorstandsermächtigung zur Kapitalerhöhung auch gegen Sacheinlagen mit Bezugsrechtsausschluss soll erweitert werden, um auch Mitarbeitende mit Aktien z.B. Boni bezahlen zu können. Die bestehende Vorstandsermächtigung stellt bereits einen Kapitalvorratsbeschluss i.H.v. über 10% des Grundkapitals dar. Solch wesensimnanente Vorratsbeschlüsse lehnt die SdK aus grundsätzlichen Überlegungen ab, stattdessen sollte die HV beim konkreten Anlass über die Kapitalmaßnahme entscheiden. Besonders bei einer Kapitalerhöhung auch gegen Sacheinlagen ist die Bewertung für die Aktionäre schwer nachvollziehbar und die Aktie wird möglicherweise verwässert. Die Vorgeschlagene Erweiterung verbessert die Ausgangslage für die Aktionäre nicht und ist daher abzulehnen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich