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KION GROUP AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.05.2025
Sprecher: Alexandra Mühr

KION GROUP AG
Thea-Rasche-Straße 8
60549 Frankfurt am Main
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die KION GROUP AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Die Erhöhung der Dividende gegenüber dem Vorjahr reflektiert die positive Entwicklung des Ergebnisses. Der Free Cashflow liegt leicht unter dem Vorjahreswert. Die Ausschüttungsquote beträgt wie im Vorjahr rund 30 Prozent bei einem Ergebnis je Aktie für das Geschäftsjahr 2024 von 2,75 €.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der KION GROUP AG für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: In schwierigen Zeiten hat sich Kion recht gut geschlagen. Bei einem leichten Umsatzanstieg hat sich das EBIT deutlich verbessert. Der Free Cashflow betrug 702 Mio. Euro. Die liquiden Mittel wurden unter anderem genutzt, um die Netto-Finanzschulden weiter abzubauen, was zu einer Verbesserung des Verschuldungsgrads führte. Strategisch stellt sich der Vorstand den Herausforderungen. Neben organischen Wachstumsprojekten setzt die KION Group zudem auf Kooperationen und gezielte Akquisitionen, um ihre Marktposition in den Segmenten und in den jeweiligen Ländern weiter auszubauen. Die SdK begrüßt die erneute Durchführung einer physischen Hauptversammlung.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der KION GROUP AG für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Der ausführliche Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass er seine Kontroll- und Überwachungsfunktion erfüllt hat. Dies gilt für alle Aufsichtsratsmitglieder außer für Herrn Tan Xuguang. Herr Tan hat in den Vorjahren an keiner einzigen Sitzung teilgenommen und auch im Jahr 2024 nur an zwei von vier Sitzungen. Sollte eine Einzelabstimmung möglich sein, wird Herr Tan nicht entlastet werden. Sein Ausscheiden im September 2024 wird von der SdK ausdrücklich begrüßt. Die Zustimmung des Aufsichtsrats, eine Präsenshauptversammlung durchzuführen, wird positiv vermerkt.

TOP 5 Beschlussfassungen über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 5.1 Abschlussprüfer, Konzernabschlussprüfer und Prüfer des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung

Begründung: Geben die Wiederwahl des Abschlussprüfers liegen keine Einwendungen vor. Die Aufschlüsselung des Honorars entspricht den Vorgaben der SdK, auch wenn die SdK die strikte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung fordert.

TOP 5.2 Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zustimmung

Begründung: Gegen die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung liegen ebenfalls keine erkennbaren Einwendungen vor.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Die Zustimmung zum Vergütungsbericht erfolgt im Sinne einer rein redaktionellen Billigung im Sinne des § 120a Abs. 4 AktG. Gegenstand der Beschlussfassung ist ausschließlich die formale und gesetzeskonforme Ausgestaltung des Berichts gemäß den Anforderungen des § 162 AktG, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit, Transparenz und Klarheit der Darstellung. Da diese formalen Berichtspflichten aus Sicht der SdK erfüllt sind, wird der Vergütungsbericht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben redaktionell gebilligt.

TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats nebst entsprechender Neufassung von § 18 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Im Rahmen aktienrechtlich turnusmäßig vorgegebenen Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung, sind Vorstand und Aufsichtsrat zum Entschluss gelangt, dass die geltende Vergütungsregelung angepasst werden sollte. Durch die Anpassung soll weiterhin eine attraktive und wettbewerbsfähige Vergütung sichergestellt werden, um geeignete und qualifizierte Kandidaten für das Amt als Aufsichtsratsmitglied gewinnen und halten zu können. Die neu vorgeschlagene Aufsichtsratsvergütung ist laut Aussage des Unternehmens im Anbetracht der anstehenden Herausforderungen und im Vergleich zu anderen Unternehmen der Höhe nach angemessen. Zudem verfügt die Aufsichtsratsvergütung lediglich eine fixe Vergütungskomponente, was die SdK ausdrücklich begrüßt.

TOP 8 Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 8.1 Dr. Mohsen Sohi

Ablehnung

Begründung: Auch wenn Herr Dr. Sohi ab 30. Juni 2025 nicht mehr operativ als CEO bei Freudenberg SE tätig sein wird, nimmt er vier Mandate inklusive KION plus ein weiteres Mandat, in dem er den Vorsitz hat, wahr. Damit übersteigt er die Anzahl von fünf Mandaten (Vorsitz zählt doppelt) und wir als SdK müssen die Wahl daher ablehnen.

TOP 8.2 Sherry A. Aaholm

Zustimmung

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

TOP 8.3 Xiaomei Zhang

Zustimmung

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

TOP 8.4 Jiang Kui

Zustimmung

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

TOP 8.5 Dr. Shaojun Sun

Ablehnung

Begründung: Herr Dr. Sun ist weiterhin operativ tätig und nimmt inklusive KION fünf Mandate wahr. Dies übersteigt die Anzahl von 3 Mandaten und damit ist Herr Dr. Sun aus Sicht der SdK overboarded. Wir als SdK müssen die Wahl daher ablehnen.

TOP 8.6 Peter Kameritsch

Zustimmung

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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