1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE, des zusammengefassten Lageberichts für die Sixt SE und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Die Zahlung einer Dividende von 3,90 Euro je Stammaktie bzw. 3,92 Euro je Vorzugsaktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 55 %. Dies erfüllt vollständig die Forderung der SdK, mindestens 40 % des Konzernjahresüberschusses auszuschütten.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Die Sixt SE hat ein hervorragendes Geschäftsjahr hinter sich, das nur durch die fallenden Restwerte bei Elektroautomobilen getrübt wurde. Insgesamt befindet sich die Gesellschaft aber weiterhin auf einem profitablen Wachstumskurs und weist Branchenweit die höchsten Margen aus. Es gibt keine Gründe, die Entlastung zu verweigern.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
4.1 Erich Sixt,
Zustimmung
Begründung: In insgesamt 5 Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es ergibt keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.
4.2 Dr. Daniel Terberger,
Zustimmung
Begründung: In insgesamt 5 Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es ergibt keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.
4.3 Dr. Julian zu Putlitz,
Zustimmung
Begründung: In insgesamt 5 Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es ergibt keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.
4.4 Anna Magdalena Kamenetzky-Wetzel.
Zustimmung
Begründung: In insgesamt 5 Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es ergibt keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht oder Prüfung unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2024 und im Geschäftsjahr 2025 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung sowie Wahl des Prüfers eines Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Mazars zählt zu den führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Deutschland. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Erstbestellung von Mazars abzulehnen.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht weist keine Auffälligkeiten aus. Die rein redaktionelle Zustimmung kann damit erteilt werden.
7. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigungen gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien und die Erteilung einer neuen Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft verfügt über ein Eigenkapital von rund 2 Mrd. Euro und weist eine sehr starke Bilanz auf. Ferner werden regelmäßig Dividenden gezahlt. Der Aktienrückkauf kann daher eine weitere Option darstellen, die Aktionäre am Erfolg teilhaben zu lassen.
8. Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugs- bzw. Andienungsrechts der Aktionäre
Zustimmung
Begründung: Da der Einsatz auf den Verkauf von Put-Optionen und den Kauf von Call-Optionen und entsprechende Termingeschäfte beschränkt wird, und auch keine reine Spekulationsgeschäfte betrieben werden, ist die Zustimmung möglich.
9. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital); zugleich gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre
Zustimmung
Begründung: Das genehmigte Kapital sieht eine Begrenzung des Bezugsrechtsausschlusses der Altaktionäre auf 20 % vor. Somit kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden. Wie sich während der Corona-Krise in 2021 gezeigt hat, erscheint es auch sinnvoll, entsprechende Vorratskapitalia vorzuhalten um die finanzielle Flexibilität zu haben.
10. Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 9 betreffend die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital)
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 9.
11. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und des zugehörigen bedingten Kapitals sowie die Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und entsprechende Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital); zugleich gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft soll einen hohen Grad an Flexibilität zur Refinanzierung erhalten, um im Fall einer Refinanzierungskrise auch alle möglichen Instrumente einsetzen zu können. Dass die Gesellschaft damit verantwortungsbewusst umgeht, hat diese in den zurückliegenden 40 Jahren bewiesen. Da das Unternehmen immer noch mehrheitlich in Hand der Gründerfamilie ist, kann auch davon ausgegangen werden, dass diese weiterhin verantwortungsbewusst damit umgehen werden.
12. Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 11 betreffend die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und des zugehörigen bedingten Kapitals sowie die Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und entsprechende Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital)
Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 11.
13. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Einfügung einer Regelung über den Gerichtsstand für Streitigkeiten mit der Gesellschaft oder deren Organen
Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderung erscheint sinnvoll, daher kann dieser zugestimmt werden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich