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Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau Aktiengesellschaft

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.07.2024
Sprecher: Torsten Stefan

Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau Aktiengesellschaft
Motzacherweg 24
88131 Lindau/Bodensee
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023

Ablehnung

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 10 EUR je Aktie entspricht lediglich 22% des Jahresüberschusses 2023. Angesichts des sehr hohen Kassenbestands der Gesellschaft wäre hinsichtlich der Dividende deutlich mehr möglich. Eine Dividendenpolitik ist nicht erkennbar. Aus dem Geschäftsbericht ist nicht ersichtlich, wofür diese hohen Kassenbestände verwendet werden sollen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Ablehnung

Begründung: Es herrscht weiterhin ein äußerst geringes Maß an Transparenz hinsichtlich der Lage und Strategie der Gesellschaft. Einer Entlastung des Vorstands kann daher nicht zugestimmt werden

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Ablehnung

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats ist weiterhin wortgleich mit den Ausführungen der Vorjahre. Der Bericht beschränkt sich auf sehr allgemeine Angaben - mit Ausnahme der Feststellung des Jahresabschlusses sind darin keinerlei sachliche Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit genannt. Weiterhin ist nicht erkennbar, inwieweit der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten tatsächlich aktiv nachgegangen ist bzw. nachgeht.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Ablehnung

Begründung: Laut Aussagen der Verwaltung prüft die zur Wahl vorgeschlagene Landestreuhand Weihenstephan GmbH die Gesellschaft "seit Jahrzehnten". Eine solche jahrzehntelange Prüfung kann dazu führen, dass die kritische Distanz zwischen Prüfern und dem zu prüfenden Unternehmen verloren geht und widerspricht den Grundsätzen der SdK, die spätestens nach 10 Jahren einen Wechsel der Gesellschaft fordert.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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