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CEWE Stiftung & Co. KGaA

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.06.2025
Sprecher: Christian Retkowski

CEWE Stiftung & Co. KGaA
Meerweg 30-32
26133 Oldenburg
TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a bzw. § 315a HGB, sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CEWE Stiftung & Co. KGaA zum 31. Dezember 2024

Zustimmung

Begründung: Soweit ersichtlich sind die Abschlüsse und Berichte vollständig und fachlich kompetent aufgestellt und der Bestätigungsvermerk der Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2024 ist uneingeschränkt. Der Aufsichtsrat hat den Abschluss ebenfalls gebilligt. Aus Sicht der SdK ist demnach an den vorgelegten Abschlüssen und Berichten nichts zu beanstanden.

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die Verwaltung der CEWE Group schlägt eine Dividende je Aktie von 2,85 € vor (Vorjahr: 2,60 €). Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von rund 33%. Generell sieht die SdK den Korridor für eine angemessene Ausschüttungsquote bei rund 40 bis 60% des Konzernergebnisses. Sicherlich wäre auch unter Berücksichtigung der Finanzkennzahlen eine höhere Ausschüttung möglich gewesen, aber aufgrund der kontinuierlich steigenden Dividende in den letzten 15 Jahren ist der Vorschlag zustimmungswürdig.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 war wiederum ein sehr stabiles und erfolgreiches Geschäftsjahr. Alle Finanzziele konnten erreicht werden und damit alle wesentlichen Finanzkennzahlen verbessert werden. So stieg der Umsatz um 6,7% auf 833 Mio. €, das EBIT auf 86,1 Mio. € und das Ergebnis je Aktie auf 8,65 €. Zudem wurde der Hauptversammlung die 16. Dividendenerhöhung in Folge vorgeschlagen und die Durchführung einer wiederum physischen Hauptversammlung. Der persönlich haftenden Gesellschafterin gebührt Entlastung!

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: In sechs Sitzungen hat der Aufsichtsrat augenscheinlich seine Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes wahrgenommen. Dabei wurden die wesentlichen strategischen Punkte diskutiert und weiterentwickelt.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2025 sowie Bestellung des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 5.1 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Deloitte prüft erst seit letztem Jahr die Cewe Group. Im vergangenen Jahr wurden neben den reinen Abschlussprüfungskosten noch andere Bestätigungsleistungen in geringem Umfang erbracht. Beratungsleistungen wurden nicht erbracht, so dass die objektive Unabhängigkeit des Abschlussprüfers aus Sicht der SdK gegeben ist.

TOP 5.2 Bestellung des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Auch gegen die Bestellung von Deloitte für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung spricht aus Sicht der SdK nichts.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Die Zustimmung zum Vergütungsbericht erfolgt im Sinne einer rein redaktionellen Billigung im Sinne des § 120a Abs. 4 AktG. Gegenstand der Beschlussfassung ist ausschließlich die formale und gesetzeskonforme Ausgestaltung des Berichts gemäß den Anforderungen des § 162 AktG, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit, Transparenz und Klarheit der Darstellung. Da diese formalen Berichtspflichten aus Sicht der SdK erfüllt sind, wird der Vergütungsbericht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben redaktionell gebilligt.

TOP 7 Beschlussfassung über die Erneuerung der satzungsgemäßen Ermächtigung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Ablehnung

Begründung: Die SdK begrüßt es ausdrücklich, daß die Gesellschaft im Jahre 2025 die HV wiederum in Präsenz abhält. Der hier vorgelegte Ermächtigungsbeschluss erfüllt jedoch leider zentrale Forderungen der SdK nicht: - virtuelle HV nur bei exogenen Krisen - dauerhafte und vollständige Interaktivität, auch mit den anderen Aktionären - Parallelität der Frageformate: Möglichkeit zur Vorabeinreichung mit vorherigen Antwortpflicht sowie parallel hierzu uneingeschränktes Fragerecht auf der HV - Verschärfung des Haftungsmaßstabes bei technischen Störungen auf einfache Fahrlässigkeit nach § 276 Abs.1 Satz 1, Abs.2 BGB sowie keine Beschlussfassungen über Strukturmaßnahmen. Die SdK stuft die virtuelle HV nicht als gleichwertig zur Präsenz-HV ein und akzeptiert dieses Format nur in Krisensituationen. Aber selbst in Krisensituationen muss ein derartiges virtuelles HV-Format gewissen Mindestbedingungen aufweisen, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Dazu enthält die Beschlussvorlage keine Festlegungen. Generell präferiert die SdK die sog. hybride HV, da dieses Format den unterschiedlichen Präferenzen der Aktionäre am besten Rechnung tragen kann.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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