TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des mit dem Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts zum Geschäftsjahr 2023 einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt die Dividendenanhebung auf 1,00 € je Aktie und die Ausschüttungsquote von > 43 %. Die erfreuliche Entwicklung der AG erfüllt damit die Dividendenanforderung der SdK.
TOP 3 Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Die SdK wird dem vorgeschlagenen Vergütungssystem zustimmen, da sowohl die Kriterien der fixen und variablen Vergütung, wie auch eine Short Term und Long Term Incentive Regelung getroffen wurde, die eine nachhaltige Unternehmenswicklung fördern. Auch wurde auf eine Change of Control Klausel verzichtet.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Der Vorstand hat zwar seine Aufgaben der zielgerichteten Unternehmensführung vollständig wahrgenommen und die wesentlichen Finanzkennzahlen weiterhin in positiver Richtung bewegt.
Allerdings wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger nicht für eine Entlastung stimmen, weil die Hauptversammlung wiederum ausschließlich in virtueller Form stattfindet und damit aktionärsunfreundlich ist. Die SdK lehnt eine virtuelle Hauptversammlung ab, wenn es keine exogenen Ursachen gibt wie zum Bsp. ein Versammlungsverbot. Die Erfahrungen der letztjährigen HV gerade der GEA Group, haben öffentlich gezeigt, dass es dem Sprecher der SdK nicht möglich war, über das Portal Zutritt zur HV zu erlangen. Erst nach dem letzten Wortbeitrag der Rednerliste war es mit technischer Unterstützung des Dienstleister mittels einer weiteren Software möglich, noch Zugang zu erlangen, so dass der Versammlungsleiter die Beendigung der Redebeiträge gerade noch stoppen konnte. Auch in einer weiteren HV war es erst nach 16 Telefonaten während der laufenden HV mit der Technik möglich, zumindest in einzelnen Zeitfenstern und einem schwarzen Bildschirm in unzähligen Versuchen den Wortbeitrag fortzusetzen. Neben den technischen Problemen wurde von Aktionären auf physischen Hauptversammlungen berichtet, dass sie sich das nicht angetan haben, stundenlang vor einem Bildschirm zu sitzen. Dies entspricht der wiederholten Erfahrung, dass bei einer sonst üblichen Beteiligung von 600 – 1.100 Aktionäre lediglich 8-11 % anwesend waren. Gerade die Kommunikation der Aktionäre mit den Gremien sowie der Austausch der Aktionäre untereinander sind wesentliche Bestandteile einer aktiven Kapitalmarktbeteiligung. Möglicherweise wird eine virtuelle HV ein Entscheidungskriterium für eine Unternehmensbeteiligung sein. Die SdK vertritt die Position einer hybriden Hauptversammlung, die sowohl aktiv interessierten Aktionären den direkten Kontakt ermöglicht, aber auch Aktionären, die auf eine Anreise verzichten, die Teilnahme erlaubt.
TOP 5 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.
TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Die SdK hat keine Bedenken, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns zu wählen.
TOP 7 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 7.1 Herrn Andreas Renschler
Zustimmung
Begründung: Die SdK hat keine Bedenken bei der Wahl von Hr. Renschler zur Wahl in den Aufsichtsrat.
TOP 7.2 Prof. Dr. Axel Stepken
Zustimmung
Begründung: Die SdK hat keine Bedenken bei der Wahl von Hr. Prof. Dr. Stepken zur Wahl in den Aufsichtsrat.
TOP 8 Satzungsänderungen
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 8.1. Änderung der Satzung zur Anpassung des Nachweisstichtags aufgrund des Zukunftsfinanzierungsgesetzes
Zustimmung
Begründung: Die SdK hat keine Bedenken gegen die Satzungsänderung, da es sich lediglich um eine Anpassung des Nachweisstichtages handelt. Grundsätzlich steht die SdK dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) jedoch eher kritisch gegenüber.
TOP 8.2. Änderungen von § 10 Abs. 5 und 6 sowie § 11 Abs. 1 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die SdK hat keine Bedenken gegen die Satzungsänderung, da es sich um eine Aufsichtsratssitzung ohne besondere Einladung handelt.
TOP 9 Billigung des vom Vorstand aufgestellten Klimaplans 2040 (Konsultativbeschluss)
Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt die Vorstandsentscheidung zur Netto-Null-Emission und unterstützt damit den vom Vorstand eingeschlagenen Weg, sowohl durch die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien, die Klimaschutzziele aktiv zu gestalten und auch den sich ergebenden Anforderungen des Kapitalmarktes durch offene Transparenz, die Aktionäre z. B. durch Berichterstattung oder Austausch in der Hauptversammlung mit einzubinden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich