1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts des EnviTec-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Nach einem außergewöhnlich erfolgreichen Jahr schlägt die Verwaltung eine Dividende in Höhe von 3,00 € vor, was einer Ausschüttungsquote von knapp 70 % entspricht. Aufgrund der komfortablen Finanzausstattung des Unternehmens spricht aus Sicht der SdK nichts gegen diese relativ hohe Quote und einer damit stattlichen Dividende.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Der Vorstand kann ein Rekordjahr in vielerlei Hinsicht präsentieren. Man profitierte zwar auch von zwischenzeitlich hohen Gas- und Strompreisen, aber insbesondere die Internationalisierung trägt Früchte. Alle Prognosen wurden erfüllt. Allerdings hat der Vorstand trotz einiger schlechten Erfahrungen im Vorjahr wieder eine virtuelle Hauptversammlung einberufen. Eine virtuelle Hauptversammlung schränkt die Rechte der Aktionäre zu sehr ein. Sie sollte nur im Notfall durchgeführt werden.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Ausweislich des AR- Berichtes hat der Aufsichtsrat aus Sicht der SdK die nötigen Kontrollfunktionen verantwortungsbewusst wahrgenommen.
5. Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Ablehnung
Begründung: Die Honorare für Steuerberatung in 2023 durch Kohl & Zerhusen übertrafen - wie in den Vorjahren zuvor auch - diejenigen für die Abschlussprüfung deutlich. Die SdK fordert eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung, um einen Interessenskonflikt des Prüfers zwischen kommerziellem Interesse an Beratung und einer neutralen und objektiven Prüfung des Jahresabschlusses zu vermeiden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich