1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividendenhöhe ist äußerst erfreulich.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
3.1 Robin Harries (Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung zu verweigern.
3.2 Ingo Arnold (Stellvertretender Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung zu verweigern.
3.3 Christoph Vilanek
Ablehnung
Begründung: Herr Vilanek hat aus unserer Sicht als ehemaliger CEO die Netzbetreiber-Vereinbarung wesentlich zu verantworten, die mittlerweile zu teuren Problemen für Freenet führt.
3.4 Nicole Engenhardt-Gillé
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung der bisherigen Personal- und ESG-Vorständin zu verweigern.
3.5 Stephan Esch
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des bisherigen Technik-Vorstands zu verweigern.
3.6 Antonius Fromme
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des ehemaligen Vorstands zu verweigern.
3.7 Rickmann von Platen
Ablehnung
Begründung: Dass der Online-Vertrieb als Schwäche Freenets gilt, muss der ehemaliger CCO wesentlich mitverantworten.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
4.1 Marc Tüngler (Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.
4.2 Knut Mackeprang (Stellvertretender Vorsitzender)
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.
4.3 Claudia Anderleit
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.
4.4 Theo-Benneke Bretsch
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.
4.5 Sabine Christiansen
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.
4.6 Thomas Karlovits
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.
4.7 Prof. Dr. Kerstin Lopatta
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.
4.8 Tobias Marx
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.
4.9 Frank Suwald
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.
4.10 Robert Weidinger
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.
4.11 Petra Winter
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.
4.12 Miriam Wohlfarth
Zustimmung
Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte des Geschäftsjahres 2026 und des Geschäftsjahres 2027 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Keine Abstimmung erforderlich
5.1 Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2026 und für das Geschäftsjahr 2027, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 aufgestellt werden, gewählt.
Zustimmung
Begründung: Die KPMG ist ein geeigneter Prüfer.
5.2 Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) für das Geschäftsjahr 2026 gewählt.
Zustimmung
Begründung: Die KPMG ist ein geeigneter Prüfer.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Ablehnung
Begründung: Der Bericht setzt sich nicht ausreichend mit den über 10 Mio Euro (!) (S. 28) auseinander, die Herr Vilanek im Jahr 2025 erhalten hat.
7. Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
7.1 Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Hamburg
Zustimmung
Begründung: Sie ist seit 2022 im AR und kann unseres Erachtens wiedergewählt werden.
7.2 Miriam Wohlfarth, Berlin
Zustimmung
Begründung: Sie kann der Gesellschaft im Bereich Digitalisierung helfen.
7.3 Sabine Christiansen, Berlin
Zustimmung
Begründung: Sie ist seit 2015 im AR, ist gut vernetzt im TV-Segment und kann unseres Erachtens wiedergewählt werden.
7.4 Marc Tüngler, Düsseldorf
Zustimmung
Begründung: Da Herr Tüngler sichtbar außergewöhnlich gute Arbeit im Sinne der Aktionäre geleistet hat und wesentlich zu aktiionärsfreundlichen Veränderungen beigetragen hat, stimmen wir seiner Wahl ausnahmsweise trotz absehbarer, aber knapper Überschreitung der üblichen Amtsdauerhöchstzeit von 15 Jahren zu, denn ein gleichwertiger Ersatz ist nicht erkennbar. er tritt zudem nur für 2 Jahre erneut an.
7.5 Robert Weidinger, Valley
Ablehnung
Begründung: Herr Weidinger wäre mit der Wahl mehr als 15 Jahre im Aufsichtsrat und es ist daher Zeit für einen Nachfolger.
7.6 Johannes Robert Wendt, Berg
Ablehnung
Begründung: Bei Herrn Wendt erscheint unklar, welchen Mehrwert er im Aufsichtsrat leifern wird. Da er im Gegensatz zu herrn Weidinger kein Wirtschaftsprüfer ist, ist er insbesondere kein geeigneter Ersatz.
8. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Ablehnung
Begründung: Das System bleibt zu unkonkret und überlässt konkrete Vergütungshöhen weitgehend dem Aufsichtsrat.
9. Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist insbesondere in der Höhe angemessen.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie der Ermächtigung zum Ausschluss von Bezugs- und etwaigen Andienungsrechten und über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Zustimmung
Begründung: Wir unterstützen die Möglichkeit des Aktienrückkaufs als Shareholder Return über die Dividende hinaus.
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Ablehnung
Begründung: Derivate müssen aus unserer Sicht für einen Aktienrückkauf nicht eingesetzt werden. Dies ist auch in der Vergangenheit nicht geschehen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich