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freenet AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.05.2026
Sprecher: Tom Jakobi

freenet AG
Hollerstraße 126
24782 Büdelsdorf
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die Dividendenhöhe ist äußerst erfreulich.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


3.1 Robin Harries (Vorsitzender)

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung zu verweigern.

3.2 Ingo Arnold (Stellvertretender Vorsitzender)

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung zu verweigern.

3.3 Christoph Vilanek

Ablehnung

Begründung: Herr Vilanek hat aus unserer Sicht als ehemaliger CEO die Netzbetreiber-Vereinbarung wesentlich zu verantworten, die mittlerweile zu teuren Problemen für Freenet führt.

3.4 Nicole Engenhardt-Gillé

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung der bisherigen Personal- und ESG-Vorständin zu verweigern.

3.5 Stephan Esch

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des bisherigen Technik-Vorstands zu verweigern.

3.6 Antonius Fromme

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des ehemaligen Vorstands zu verweigern.

3.7 Rickmann von Platen

Ablehnung

Begründung: Dass der Online-Vertrieb als Schwäche Freenets gilt, muss der ehemaliger CCO wesentlich mitverantworten.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


4.1 Marc Tüngler (Vorsitzender)

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.

4.2 Knut Mackeprang (Stellvertretender Vorsitzender)

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.

4.3 Claudia Anderleit

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.

4.4 Theo-Benneke Bretsch

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.

4.5 Sabine Christiansen

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.

4.6 Thomas Karlovits

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.

4.7 Prof. Dr. Kerstin Lopatta

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.

4.8 Tobias Marx

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.

4.9 Frank Suwald

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.

4.10 Robert Weidinger

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.

4.11 Petra Winter

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.

4.12 Miriam Wohlfarth

Zustimmung

Begründung: Wir sehen hier keine wesentlichen Gründe, die Entlastung des AR zu verweigern und unterstützen ausdrücklich die umgesetzte Vorstandsverkleinerung.

5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte des Geschäftsjahres 2026 und des Geschäftsjahres 2027 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026


Keine Abstimmung erforderlich


5.1 Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2026 und für das Geschäftsjahr 2027, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 aufgestellt werden, gewählt.

Zustimmung

Begründung: Die KPMG ist ein geeigneter Prüfer.

5.2 Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) für das Geschäftsjahr 2026 gewählt.

Zustimmung

Begründung: Die KPMG ist ein geeigneter Prüfer.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Ablehnung

Begründung: Der Bericht setzt sich nicht ausreichend mit den über 10 Mio Euro (!) (S. 28) auseinander, die Herr Vilanek im Jahr 2025 erhalten hat.

7. Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


7.1 Prof. Dr. Kerstin Lopatta, Hamburg

Zustimmung

Begründung: Sie ist seit 2022 im AR und kann unseres Erachtens wiedergewählt werden.

7.2 Miriam Wohlfarth, Berlin

Zustimmung

Begründung: Sie kann der Gesellschaft im Bereich Digitalisierung helfen.

7.3 Sabine Christiansen, Berlin

Zustimmung

Begründung: Sie ist seit 2015 im AR, ist gut vernetzt im TV-Segment und kann unseres Erachtens wiedergewählt werden.

7.4 Marc Tüngler, Düsseldorf

Zustimmung

Begründung: Da Herr Tüngler sichtbar außergewöhnlich gute Arbeit im Sinne der Aktionäre geleistet hat und wesentlich zu aktiionärsfreundlichen Veränderungen beigetragen hat, stimmen wir seiner Wahl ausnahmsweise trotz absehbarer, aber knapper Überschreitung der üblichen Amtsdauerhöchstzeit von 15 Jahren zu, denn ein gleichwertiger Ersatz ist nicht erkennbar. er tritt zudem nur für 2 Jahre erneut an.

7.5 Robert Weidinger, Valley

Ablehnung

Begründung: Herr Weidinger wäre mit der Wahl mehr als 15 Jahre im Aufsichtsrat und es ist daher Zeit für einen Nachfolger.

7.6 Johannes Robert Wendt, Berg

Ablehnung

Begründung: Bei Herrn Wendt erscheint unklar, welchen Mehrwert er im Aufsichtsrat leifern wird. Da er im Gegensatz zu herrn Weidinger kein Wirtschaftsprüfer ist, ist er insbesondere kein geeigneter Ersatz.

8. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Ablehnung

Begründung: Das System bleibt zu unkonkret und überlässt konkrete Vergütungshöhen weitgehend dem Aufsichtsrat.

9. Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung

Begründung: das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist insbesondere in der Höhe angemessen.

10. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie der Ermächtigung zum Ausschluss von Bezugs- und etwaigen Andienungsrechten und über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

Zustimmung

Begründung: Wir unterstützen die Möglichkeit des Aktienrückkaufs als Shareholder Return über die Dividende hinaus.

11. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

Ablehnung

Begründung: Derivate müssen aus unserer Sicht für einen Aktienrückkauf nicht eingesetzt werden. Dies ist auch in der Vergangenheit nicht geschehen.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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