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M1 Kliniken AG (früher M1 Beauty)

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.07.2025
Sprecher: Michael Kunert

M1 Kliniken AG (früher M1 Beauty)
Grünauer Str. 5
12557 Berlin
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der M1 Kliniken AG zum 31. Dezember 2024, des gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS zum 31. Dezember 2024, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2024

Zustimmung

Begründung: Die Gesellschaft zahlt wieder eine attraktive Dividende von 0,50 € und schüttet somit fast 60 % des Konzerngewinns i.H.v. 0,85 € an die Aktionäre aus und beteiligt diese angemessen am unternehmerischen Erfolg.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Die Gesellschaft ist nach der Corona Krise wieder auf Wachstumskurs. Umsatz, Jahresüberschuss und Ergebnis je Aktie wurden steigen. Außerdem wird eine attraktive Dividende gezahlt, um die Aktionäre am unternehmerischen Erfolg der Gesellschaft zu beteiligen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Überwachung bei der Gesellschaft erfüllt.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 5.1 Herrn Dipl.-Kfm. Uwe Zimdars

Zustimmung

Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Wiederwahl der Kandidaten spricht.

TOP 5.2 Herrn Prof. Dr. Dirk Hempel

Zustimmung

Begründung: Siehe TOP 5.1

TOP 5.3 Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Meck

Zustimmung

Begründung: Siehe TOP 5.1

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Auch da der Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft macht, bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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