TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023/24, des zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2023/24
Zustimmung
Begründung: Da der Jahresabschluss vom Wirtschafsprüfer geprüft und freigegeben wurde, kann hier von Seiten der SdK zugestimmt werden.
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023/24
Zustimmung
Begründung: Obwohl das Ergebnis pro Aktie um 20% auf € 7,83 gefallen ist, soll unverändert eine Dividende von € 2,40 gezahlt werden. Damit steigt die Ausschüttungsquote von 24% auf knapp 31%. Wenn sich das Geschäft nicht dramatisch verschlechtert kann Hornbach, auf Grund seiner sehr soliden Finanzsituation, auch weiterhin die Dividendenpolitik verfolgen, wenn möglich die Ausschüttung zu steigern bzw. mindestens stabil zu halten. Eine Dividendenrendite von 3-4% kann damit etwas über die enttäuschende Kursentwicklung hinwegtrösten.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023/24
Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt zwar grundsätzlich gegen KgaA Strukturen, sieht aber in dem bestehenden Rahmen keinen Grund die Entlastung zu verweigern. In schwierigen Zeiten ist Hornbach recht gut durch die vielfältigen Herausforderungen gekommen. Die finanzielle Situation ist nach wie vor recht solide, wenn es auch erste kleinere „Bremsspuren“ gibt. Hornbach hat frühzeitig stark in die Digitalisierung investiert, was nicht nur in Corona Zeiten ein Grund für Marktanteilsgewinne war. Ob dies ausreicht in einem (gewissermaßen) „Stagflationsumfeld“ muss sich noch zeigen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24
Zustimmung
Begründung: Hornbach ist gut durch die schwierigen letzten Jahre gekommen und hat nicht nur Marktanteile gewonnen, sondern sich auch strategisch fortentwickelt. Die finanzielle Situation ist nach wie vor solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/25 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2024/25
Zustimmung
Begründung: Die Höhe der Prüfgebühren ist mit € 1,674 Mio sehr hoch, aber teilweise auch der KgaA Struktur geschuldet. Sonstige Gebühren spielen mit € 98 Tsd keine große Rolle. Deloitte prüft seit 6 Jahren, so dass die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet sein sollte.
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Der Bericht ist relativ klar und transparent. Es sieht so aus, dass sich die Vergütung im von der HV genehmigten Rahmen bewegt. Die gesamte Vergütung ist recht üppig, aber teilweise auch der KgaA / Holdingstruktur geschuldet.
TOP 7 Beschlussfassungen über Satzungsänderungen
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 7.1 Änderung des § 20 Abs. 2 Satz 2 der Satzung - Teilnahmeberechtigung
Zustimmung
Begründung: Anpassung an gesetzliche Neuregelungen
TOP 7.2 Ergänzung des § 19 der Satzung - Einberufung der Hauptversammlung
Zustimmung
Begründung: Anpassung an gesetzliche Neuregelungen
TOP 7.3 Änderung des § 9 der Satzung - Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und Ersatzmitglieder, Amtszeit - sowie des § 10 der Satzung - Vorsitzender, Stellvertreter
Zustimmung
Begründung: Die Einführung eines rotierenden Systems für den Aufsichtsrat (staggered board) zu etablieren, ist aus Sicht der SdK sinnvoll und zu begrüßen.
TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Die Ermächtigung ist auf 10% des Grundkapitals beschränkt und bewegt sich damit im von der SdK akzeptierten Rahmen. Grundsätzlich erachtet die SdK jedoch eine Erhöhung der Dividende als sinnvolleres Vehikel, überschüssige Liquidität dem Shareholder Return zurückzuführen als eigene Aktien zurückzukaufen.
TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts
Ablehnung
Begründung: Derivate beinhalten erhöhte Risiken (z.B. Emittentenrisiko) gegenüber dem direkten Kauf der Aktien. Zusätzlich ist damit die Transparenz für außenstehende Aktionäre geringer und könnte damit zu Fehlentscheidungen über den Kauf bzw Verkauf von Aktien durch Aktionäre führen. Speziell bei Unternehmen mit einem begrenzten free float können Derivate verzerrend wirken.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich