1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2024 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Anders als im Vorjahr wird der Vorstand entlastet, da auch wenn die Gesamtsituation aus Aktionärssicht noch nicht zufriedenstellend ist, sich sowohl die Geschäftsentwicklung als auch die Aktienkursentwicklung stabilisiert bzw. teilweise verbessert haben und Maßnahmen Wirkung gezeigt haben.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seinen Pflichten nachgekommen zu sein und tagte laut Aufsichtsratsbericht im Geschäftsjahr 2024 insgesamt in vier Sitzungen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Es gibt keine erkennbaren Gründe, die MÖHRLE HAPP LUTHER Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat - Frau Véronique Giraudon
Zustimmung
Begründung: Einer Wahl von Frau Giraudan wird aufgrund der Erfüllung der fachlichen und zeitlichen Voraussetzungen zugestimmt.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts gem. § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht gibt die Vergütung korrekt wieder, daher kann für den Bericht die Zustimmung erteilt werden. Der Bericht ist transparent und nachvollziehbar.
7. Beschlussfassung über die Bestätigung der Aufsichtsratsvergütung
Zustimmung
Begründung: Es gibt keinen Grund der Bestätigung der Aufsichtsratsvergütung nicht zuzustimmen.
8. Beschlussfassung über die Änderung des § 21 der Satzung, um auch künftig die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen zu ermöglichen
Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich präferiert die SdK eine Hauptversammlung in Präsenz, idealerweise in einem hybriden Format. Dies ermöglicht einen wesentlich besseren Austausch der Aktionäre untereinander sowie mit der Verwaltung als in einer virtuellen Hauptversammlung. Die SdK akzeptiert eine virtuelle Hauptversammlung lediglich in Notsituation (bpsw. Pandemie).
9. Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung zur Erleichterung der Übermittlung von Anmeldungen, Berechtigungsnachweisen und der Erteilung oder Übermittlung von Vollmachten
Zustimmung
Begründung: Gegen diese Satzungsänderung ist nichts einzuwenden.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Dieser Vorratsbeschluss wird abgelehnt, da das Unternehmen als Begründung nur eine größere Flexibilität angibt, es aber keinen konkreten Grund gibt bzw. die Notwendigkeit nicht erläutert wird.Die SdK bevorzugt die Auszahlung eines Bonus an die Aktionäre.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich