1. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der artnet AG auf die Leonardo Art Holdings GmbH mit Sitz in München gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Ablehnung
Begründung: Unabhängig von der Höhe der Barabfindungszahlung lehnt die SdK natürlich das Enteignungsverfahren als höchstmöglichen Eingriff in die Eigentumsrechte der Aktionäre grundsätzlich ab.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich