1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2025, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289a HGB und § 315a HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025
3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
4. Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025
5. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Prüfers für eine prüferische Durchsicht oder Prüfung sonstiger unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2026 und im Geschäftsjahr 2027 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Keine Abstimmung erforderlich
6.1 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Zweigniederlassung Hamburg,
6.2 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Zweigniederlassung Hamburg, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen. Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt nur für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 der Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i.d.F. der CSRD (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 eine ausdrückliche Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025
8. Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre
9. Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2021 sowie über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der CTS Eventim AG & Co. KGaA, an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte und Mitarbeiter der CTS Eventim AG & Co. KGaA und verbundener Unternehmen im In- und Ausland (Aktienoptionsprogramm 2026) sowie die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung
10. Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der CTS Eventim AG & Co. KGaA und der EVENTIM Light GmbH
11. Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der CTS Eventim AG & Co. KGaA und der EVENTIM Media House GmbH
12. Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der CTS Eventim AG & Co. KGaA und der kinoheld GmbH
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich