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Branicks Group AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.03.2023
Sprecher: Christian Retkowski

Branicks Group AG
Neue Mainzer Str. 32-36
60311 Frankfurt am Main
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DIC Asset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die Verwaltung der DIC Asset AG schlägt eine gleichbleibende Dividendenausschüttung in Höhe von 0,75 € vor. Dies entspricht in Relation zum Ergebnis je Aktie eine Ausschüttungsquote von 197%, gemessen am FFO je Aktie rund 54%. Damit ergibt sich eine Dividendenrendite von rund 8.5%. Dies ist durchaus generös und erfreulich für alle AktionärInnen, allerdings aufgrund des hohen Verschuldungsgrades wäre eine niedrigere Dividendenausschüttung durchaus auch ökonomisch sinnvoll gewesen und hätte die Zustimmung der SdK gefunden.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand hat in einem schwierigen Marktumfeld hinsichtlich Ukraine-Krieg, Energiekrise, Zinserhöhungen ein Rekordergebnis in Hinblick auf das FFO je Aktie erzielt. Denn mit einem FFO je Aktie von 1,38 € wurde das höchste FFO der Unternehmensgeschichte erzielt. Auch der Ausbau des Unternehmens ging im vergangenen Jahr mit der Integration der VIB Vermögen AG kontinuierlich weiter. Der Vorstand hat sehr gute Arbeit geleistet. Zu kritisieren ist hingegen, dass nach überstandener Corona-Pandemie auch in diesem Jahr weiterhin an der virtuellen Hauptversammlung festgehalten wird. Dies wäre sicherlich nicht nötig gewesen und ein persönlicher Austausch über die vergangenen Geschäftsjahre und der unternehmerischen Zukunft wünschenswert gewesen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022


Keine Abstimmung erforderlich


4.1 Prof. Dr. Gerhard Schmidt (Vorsitzender)

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr seine Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes wahrgenommen. In vier ordentlichen und neun außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen wurden die wesentlichen Themenkomplexe erörtert. Die Präsenz auf den Aufsichtsratssitzungen lag bei 98,9%.

4.2 Dr. Angela Geerling, Prof. Dr. Ulrich Reuter, Klaus-Jürgen Sontowski, Eberhard Vetter, Michael Zahn, René Zahnd

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr seine Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes wahrgenommen. In vier ordentlichen und neun außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen wurden die wesentlichen Themenkomplexe erörtert. Die Präsenz auf den Aufsichtsratssitzungen lag bei 98,9%.

TOP 5 Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022 zur Erörterung

Begründung: Es handelt sich hier lediglich nur um eine Vorlage des Vergütungsberichts, nicht um eine Beschlussvorlage, so dass keine Abstimmung erfolgt.

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

Zustimmung

Begründung: Da die BDO erst seit vergangenem Jahr prüft und zudem BDO nur in sehr geringem Maße Sonstige Leistungen in Höhe von 35 T € erbracht hat, kann objektiv gesehen die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers angenommen werden.

TOP 7 Beschlussfassung über eine Änderung der Firma und Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Die SdK stimmt der Änderung des Firmennamens zu. Der neue Firmenname Branicks Group AG sollte jedoch noch erläutert werden. Aufgrund der wachsenden Internationalisierung der Firma macht ein einschlägiger, anglistischer Name sicherlich Sinn.

TOP 8 Beschlussfassungen über Satzungsänderungen zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen, zu Modalitäten der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern und zu weiteren Aktualisierungen der Satzung


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 8.1 Änderung von § 11 der Satzung (Ort und Einberufung)

Ablehnung

Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsregelung lässt die notwendigen Konkretisierungen der Ausgestaltung einer derartigen virtuellen Hauptversammlung vermissen und ist daher nicht bestimmt genug. Die SdK lehnt die virtuelle HV als generelle Alternative zur Präsenz-HV ab und möchte den Einsatz einer virtuellen HV auf sog. Not-/Krisensituationen beschränkt sehen. Unter einer Not-/Krisensituation in diesem Sinne versteht die SdK, daß unternehmensexterne Ursachen (exogen) dazu zwingen, eine virtuelle HV durchzuführen, weil eine Präsenz-HV aufgrund staatlicher/behördlicher Verbote oder Auflagen nicht durchgeführt werden darf. Rein unternehmensinterne Ursachen vermögen die Durchführung einer virtuellen HV nicht zu rechtfertigen. Daneben erhebt die SdK weitere Forderungen an die Ausgestaltung einer solchen virtuellen HV (Begrenzung auf notwendige Beschlussgegenstände; vollständige Interaktivität, Parallelität der Frageformate [Vorabeinreichung ohne Rechtsverlust und Stellung in der HV], keine Begrenzung des Fragerechts in der Einladung, Verwaltung aller Stimmrechte unter einem Aktionärszugang, Einzelbeantwortung der Fragen, Verschärfung des Verschuldensmaßstabes auf einfache Fahrlässigkeit [§ 276 BGB] bei Anfechtungen aufgrund technischer Störungen sowie Verzicht auf die Enthaftungsmöglichkeit bei Einsatz eines professionellen HV-Dienstleisters).

TOP 8.2 Änderung von § 14a der Satzung (Elektronische Medien)

Zustimmung

Begründung: Aus Sicht der SdK kann aufgrund rechtlicher Einschränkungen oder gesundheitlicher Risiken ein Aufsichtsrat auch virtuell an einer Hauptversammlung teilnehmen. Bei einem unverhältnismäßig hohem Anreiseaufwand stellt sich hingegen generell die Frage, ob die Person überhaupt als Mitglied des Aufsichtsrates geeignet erscheint. Solange jedoch die Hauptversammlung physisch abgehalten wird, können aus Sicht der SdK vereinzelte Aufsichtsratsmitglieder auch virtuell zugeschaltet werden. Es sollte jedoch nicht der Regelfall werden.

TOP 8.3 Änderung von § 8 der Satzung (Aufsichtsrat)

Zustimmung

Begründung: Die Satzungsänderung hinsichtlich der Amtszeit für Aufsichtsräte kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Es sollte jedoch auf eine gewisse Kontinuität im Aufsichtsrat geachtet werden.

TOP 8.4 Änderung von § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

Zustimmung

Begründung: Den Satzungsänderungen hinsichtlich des MoPeG, insbesondere § 67 Abs. 1 AktG, kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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