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Evonik Industries AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.05.2025
Sprecher: Dr. Sven Hafkesbrink

Evonik Industries AG
Rellinghauser Straße 1—11
45128 Essen
TOP 1 Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Es wird eine Dividende von 1,17€ pro Aktie vorgeschlagen. Dies entspricht ca. 60% des Bilanzgewinns. Auch im Sinne einer gleichbleibenden, nachhaltigen Dividendenpolitik über die letzten Jahre stimmt die SdK hier zu.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Auch dieses Jahr findet die Hauptversammlung wieder virtuell statt. Der Vorstand und Aufsichtsrat verweigern somit den Aktionären die persönliche Interaktion untereinander und mit den Organen der Gesellschaft, wie sie bei einer Präsenz- oder Hybrid-Veranstaltung gegeben wäre. Nichtsdestotrotz hat sich das Geschäft in 2024 deutlich positiver als etwa 2023 und 2022 entwickelt. Operativ wird das Unternehmen vom Vorstand gut geführt, die mittel- und langfristige Strategie als Spezialchemiekonzern zahlt sich aus und auch ein Comeback bei der Marge ist zu erkennen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Im Zuge von fünf Aufsichtsratssitzungen und einer regen Ausschusstätigkeit ist das Kontrollgremium ausweislich des Aufsichtsratsberichts seinen Pflichten nachgekommen. Kritisch hinterfragt wird jedoch der aufgeblähte Verwaltungsapparat. Es ist nicht schlüssig, wieso ein 20-köpfiger Aufsichtsrat mit einem Jahressalär von ca. 3,4 Mio. Euro von Nöten ist.

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2025 gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes („Halbjahresfinanzbericht“) und zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen gemäß § 115 Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2025 sowie für den Zeitraum bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 5.1 für die Finanzberichterstattung (Jahres-, Halbjahres-, und etwaige unterjährige Finanzinformationen

Zustimmung

Begründung: Die KPMG unterhält keine Beratungsmandate auch sind die 10 Jahre als maximum noch nicht überschritten, daher kann einer erneuten Mandatserteilung zugestimmt werden.

TOP 5.2 für etwaige notwendige Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zustimmung

Begründung: Die KPMG unterhält keine Beratungsmandate auch sind die 10 Jahre als maximum noch nicht überschritten, daher kann einer erneuten Mandatserteilung zugestimmt werden.

TOP 6 Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht enthält die nach § 162 AktG geforderten Angaben, ist verständlich und enthält ein Prüfungsurteil des Abschlussprüfers ohne Beanstandungen

TOP 7 Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anhebung der notwendigen Beschlussmehrheiten bei Abberufung von durch die Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitgliedern

Zustimmung

Begründung: Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung gewählt wurden, können nach § 103 Abs. 1 AktG jederzeit durch einen Hauptversammlungsbeschluss abberufen werden. Das Gesetz sieht für solche Beschlüsse eine notwendige Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen vor. Dementsprechend muss die Satzung der Gesellschaft entsprechend angepasst werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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