TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Es soll eine Dividende von € 0,30 je Aktie (Vorjahr € 0,25) zur Ausschüttung kommen. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 75,7% des AG-Bilanzgewinns.
Obwohl das operative Konzernergebnis (EBIT vor Sondereffekten) deutlich um 11% auf € 936 Mio. gesteigert werden konnte, wurde infolge hoher Sondereinmalaufwendungen insbesondere für den Konzernumbau mit Stellenstreichungen im Zusammenhang mit der Vitesco-Übernahme das Konzernergebnis stark belastet und führte zu einem Konzernverlust von minus € 424 Mio. (Vorjahr minus € 632 Mio.)
Im Hinblick auf das deutlich verbesserte positive Konzern-EBIT vor Sondereffekten, dem stark verbesserten guten Free Cash Flow und im Hinblick auf die Dividendenkontinuität ist der Gewinnverwendungsvorschlag noch akzeptabel.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Bei nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen konnten die vom Vorstand im vergangenen Jahr gesetzten Umsatz- und Ertragsziele erreicht werden. Dank eines erfolgreichen Sparkurses konnte das operative Ergebnis deutlich um 11% auf € 936 Mio. zulegen. Die Transformation des Unternehmens zu einer weltweit führenden "Motion Technology Company" scheint gut voran zu kommen. In der Sparte e-Mobility konnte der Volumenzuwachs verbessert werden. Der Vorstand agiert vorausschauend und erschließt zielstrebig neue Wachstumsfelder wie humanoide Robotik und Verteidigung. Bis 2025 will der Vorstand bis zu 10% des Konzernumsatzes in neuen Geschäftsfeldern generieren.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seiner Kotroll- und Überwachungspflicht gewissenhaft und umfassend nachgekommen ist.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Zustimmung
Begründung: Gegen die erneute Bestellung der PwC PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken..
Die SdK legt größten Wert auf die faktische Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der Prüfungsgesellschaft. Neben ihrem Prüfungshonorar hat die Prüfungsgesellschaft im vergangenen Jahr keine Berartungshonorare vom Unternehmen erhalten. Dies lässt auf eine strikte Trennung zwischen Prüfung und Beratung schließen und stärkt auf diese Weise die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung.
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der vorgelegte Vergütungsbericht ist umfassend, nachvollziehbar, transparent und erfüllt die formalen Anforderungen nach § 162 AktG.
TOP 7 Beschlussfassung über die Neugestaltung der Vergütung und über das Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Es steht die Anhebung der bisherigen Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder zur Beschlussfassung. Im Hinblick auf die gestiegene Komplexität des durch die Verschmelzung mit Vitesco an Größe und Bedeutung gewonnenen Unternehmens ist u.E. die Anhebung der Vegütungen auf die vorgeschlagenen Beträge zu befürworten. Eine feste jährliche Vergütung von € 250.000 für den AR.-Vorsitzenden und € 100.000 für ein AR-Mitglied scheint für ein MDAX-Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über € 23 Mrd. und der vorliegenden Komplexität des Geschäfts angemessen.
TOP 8 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds: Frau Ulrike Hasbargen
Zustimmung
Begründung: Frau Hasbargen erfüllt nach den vorliegenden Unterlagen die Kriterien Unabhängigkeit, fachliche Eignung und Vertretung der Interessen aller Anteilseigner. Bisher hat Frau Hasbargen nur ein Aufsichtsratsmandat bei der EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Es sind keine Gründe bekannt, die der Neuwahl von Frau Hasbergen entgegenstehen könnten.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
Keine Abstimmung erforderlich