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GAG Immobilien AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.06.2025
Sprecher: Dr. Sven Hafkesbrink

GAG Immobilien AG
Josef-Lammerting-Allee 20-22
50933 Köln
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GAG Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts der GAG Immobilien AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung

Begründung: Es werden ca. 40% des Bilanzgewinns als Dividende ausgeschüttet. Allerdings wurden ca. 50% des Jahresüberschusses in "andere Gewinnrücklagen", wie auch in den Vorjahren in der Gesellschaft behalten. Dementsprechend ist die Dividende bei ca. 23% des Konzernjahresüberschuss und somit nicht zustimmungsfähig.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Der Vorstand war in der Lage, das Ergebnis deutlich über das der letzten Jahre zu steigern. Die soziale Verpflichtung lt. Satzung wird weiterhin nicht konstruktiv umgesetzt. Sozial Benachteiligten wird der Zugriff auf günstige Wohnungen dadurch weiterhin nur sehr eingeschränkt gewährt. Trotzdem kann aufgrund des positiven Wirtschaftens dem Vorstand eine Entlastung erteilt werden.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Ablehnung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in enger Abstimmung auch außerhalb der regulären Sitzungen unterstützt. In 2024 haben 8 Sitzungen des Aufsichtsrates stattgefunden. Der Bericht des ARV ergeht sich in Floskeln und Gemeinplätzen. Herr Homann sieht den Public CGK für seine Arbeit als maßgeblich. Tatsächlich ist die GAG AG ein börsennotiertes Unternehmen und unterliegt damit dem AKTG und dem DCGK.

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2025

Zustimmung

Begründung: Die Deloitte prüft erst seit 2023 und hat Beratungsmandate i.H.v. 62T€. Dies sind nur ca. 15% in Relation zu den reinen Abschlussprüferleistungen. Dementsprechend kann der Wahl des Abschlussprüfers noch zugestimmt werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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