1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GAG Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts der GAG Immobilien AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Es werden ca. 40% des Bilanzgewinns als Dividende ausgeschüttet. Allerdings wurden ca. 50% des Jahresüberschusses in "andere Gewinnrücklagen", wie auch in den Vorjahren in der Gesellschaft behalten. Dementsprechend ist die Dividende bei ca. 23% des Konzernjahresüberschuss und somit nicht zustimmungsfähig.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand war in der Lage, das Ergebnis deutlich über das der letzten Jahre zu steigern.
Die soziale Verpflichtung lt. Satzung wird weiterhin nicht konstruktiv umgesetzt. Sozial Benachteiligten wird der Zugriff auf günstige Wohnungen dadurch weiterhin nur sehr eingeschränkt gewährt. Trotzdem kann aufgrund des positiven Wirtschaftens dem Vorstand eine Entlastung erteilt werden.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in enger Abstimmung auch außerhalb der regulären Sitzungen unterstützt. In 2024 haben 8 Sitzungen des Aufsichtsrates stattgefunden. Der Bericht des ARV ergeht sich in Floskeln und Gemeinplätzen. Herr Homann sieht den Public CGK für seine Arbeit als maßgeblich. Tatsächlich ist die GAG AG ein börsennotiertes Unternehmen und unterliegt damit dem AKTG und dem DCGK.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die Deloitte prüft erst seit 2023 und hat Beratungsmandate i.H.v. 62T€. Dies sind nur ca. 15% in Relation zu den reinen Abschlussprüferleistungen. Dementsprechend kann der Wahl des Abschlussprüfers noch zugestimmt werden.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich