TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2024 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 29 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote in Bezug auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 62%. Damit wird die Forderung der SdK, mindestens 40 % des Gewinns auszuschütten, vollumfänglich erfüllt.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023/2024
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat auch in 2023/2024 eine hoch seriöse und professionelle abgeliefert. Die Unternehmensgruppe ist weiterhin auf einem sehr soliden Wachstumspfad und es gibt nur wenig Verbesserungspotential.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/2024
Zustimmung
Begründung: In insgesamt 6 Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und vorsorgliche Wahl des Prüfers für eine etwaige Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024/2025
Zustimmung
Begründung: KPMG zählt zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Es gibt keinen Grund, gegen deren Wiederbestellung zu votieren.
TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Sedlmayr Grund und Immobilien AG und der "Schwabinger Bräu" Grundbesitz GmbH
Zustimmung
Begründung: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Schwabinger Bräu“ Grundbesitz GmbH erscheint sinnvoll, um durch die steuerliche Organschaft direkt auf die Gewinne der Gesellschaft zugreifen zu können und so die steuerliche Struktur zu optimieren. Risiken bestehen damit so gut wie keine, da die beherrschte Gesellschaft über eine starke Eigenkapitalposition und umfangreichen Immobilienbesitz verfügt und keine nennenswerten Verbindlichkeiten ausweist.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich