Back

Aareal Bank AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.05.2024
Sprecher: Rechtsanwalt Markus Kienle

Aareal Bank AG
Paulinenstr. 15
65189 Wiesbaden
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023

Ablehnung

Begründung: Der gesamte Gewinn soll thesauriert werden. Dies ist nicht sachgerecht und entspricht auch nicht den Vorgaben der SdK an die Verteilung des Gewinns zwischen Aktionären und Gesellschaft.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 3.1 Jochen Klösges (Vorsitzender)

Ablehnung

Begründung: Der Vorstand ist insgesamt und in toto nicht zu entlasten. Der Grund hierfür ist allein die Wahl des aus Sicht der SdK inakzeptablen virtuellen HV-Formats und ist nicht zugleich als eine Mißbilligung der Leistung im abgelaufenen Geschäftsjahr. Dennoch ist die wirtschaftliche Leistung im abgelaufenen Geschäftsjahr mit einer EK-Rendite von nur 1,4% und einem extremen Rückgang aller betrieblichen Erfolgs-/Ertragszahlen nicht akzeptabel und nicht zur Wiederholung geeignet. Es ist zu berücksichtigen, daß die Verschlechterung der Ertragszahlen auf die enormen Belastungen aufgrund der Risikovorsorge für Büroimmobilien in den USA sowie hohe Investitionskosten in das Segment Aareon ausgelöst wurde und damit insbesondere auf Sonder-/Einmaleffekte zurückgegangen ist, wohingegen die Erträge über alle Segmente hinweg deutlich gestiegen ist. Allerdings ist bei der Ertrags-ebene zu berücksichtigen, daß immer noch ein deutliches Übergewicht der Zinserträge über den Provisionserträgen gegeben ist und damit die Bank immer noch stark abhängig vom Zinsgeschäft ist. Was dies in einer Niedrigzinsphase bedeutet, konnte in den letzten Jahren vor Erhöhung der EZB-Leitzinsen fest-gestellt werden. Es müssen dringend die Provisions-erträge/-provisionen erhöht werden. Trotz des schlechten Ergebnisses wäre dies nicht ausreichend gewesen, um den Vorstand nicht zu entlasten. Die Nichtentlastung beruht allein auf dem virtuellen HV-Format bei der HV 2024.

TOP 3.2 Marc Heß

Ablehnung

Begründung: vgl. Begründung TOP 3.1

TOP 3.3 Nina Babic

Ablehnung

Begründung: vgl. Begründung TOP 3.1

TOP 3.4 Christof Winkelmann

Ablehnung

Begründung: vgl. Begründung TOP 3.1

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 4.1 Sylwia Bach (seit dem 16. März 2023)

Ablehnung

Begründung: Zwar ist der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Überwachungstätigkeit nachgekommen, jedoch ist vollkommen unerklärlich, warum die Bestellung des Vorstandsvorsitzenden Herrn Klösges nur auf Wunsch des Großaktionärs vorzeitig beendet worden ist. Noch ist der Großaktionär kein Alleinaktionär und kann mit dieser Gesellschaft nicht verfahren, wie diesem das beliebt, auch wenn er dies offenbar tut. Damit wird der Aufsichtsrat zum willfährigen Helfer des Großaktionärs. Dies ist aber nicht seine Aufgabe. Einer ungebührlichen Einflussnahme des Großaktionärs muss der Aufsichtsrat die entsprechende Gegenwehr aufbieten und sich als Bollwerk erweisen. in dieser Hinsicht hat der Aufsichtsrat schlicht versagt, aus welchen Gründen auch immer. Sollten sich auf der HV nachvollziehbare Gründe für die vorzeitige Beendigung des Vorstandsmandats -außerhalb des Wunsches des Großaktionärs - darlegen können, behält sich die SdK die Entlastung vor.

TOP 4.2 Henning Giesecke

Ablehnung

Begründung: vgl. TOP 4.1

TOP 4.3 Denis Hall

Ablehnung

Begründung: vgl. TOP 4.1

TOP 4.4 Thomas Hawel (bis 15. März 2023)

Ablehnung

Begründung: vgl. TOP 4.1

TOP 4.5 Petra Heinemann-Specht

Ablehnung

Begründung: vgl. TOP 4.1

TOP 4.6 Barbara Antonia Knoflach

Ablehnung

Begründung: vgl. TOP 4.1

TOP 4.7 Jan Lehmann

Ablehnung

Begründung: vgl. TOP 4.1

TOP 4.8 Hans-Hermann Anton Lotter

Ablehnung

Begründung: vgl. TOP 4.1

TOP 4.9 Marika Lulay

Ablehnung

Begründung: vgl. TOP 4.1

TOP 4.10 Jean Pierre Mustier (seit dem 10. August 2023, Vorsitzender)

Ablehnung

Begründung: vgl. TOP 4.1

TOP 4.11 Klaus Novatius

Ablehnung

Begründung: vgl. TOP 4.1

TOP 4.12 Sylvia Seignette (bis 10. August 2023)

Ablehnung

Begründung: vgl. TOP 4.1

TOP 4.13 José Sevilla Álvarez

Ablehnung

Begründung: vgl. TOP 4.1

TOP 4.14 Prof. Dr. Hermann Wagner

Ablehnung

Begründung: vgl. TOP 4.1

TOP 5 Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

Zustimmung

Begründung: Gegen die Wahl der KPMG bestehen keine Bedenken. Es ist auf die strikte Trennung von Prüfung und Beratung zu achten. Zur besseren Beurteilung wäre es aus Transparenzgründen hilfreich, wenn die sog. sonstigen Leistungen detaillierte beschrieben würden respektive - vielleicht in tabellarischer Darstellung - dargestellt würde, welche der sonstigen Leistungen nach der gesetzlichen Regelung durch den Abschlussprüfer zu erbringen ist.

TOP 6 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aareal Bank AG auf die Atlantic BidCo GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff AktG

Ablehnung

Begründung: Eine Enteignung der Aktionäre und damit die Verletzung des Eigentumsrechtes in seinem Kernbereich lehnen wir ab. Dies umso mehr als es für die Enteignung noch nicht einmal ein besonderer Grund oder ein überragendes höherrangiges Interesse vorliegen muss. Diese Disponibilität nur kraft Mehrheit eines Aktionärs ist mit einer freiheitlichen, auf Privateigentum basierenden Rechts- und Werteordnung nicht vereinbar.

TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Ablehnung

Begründung: Allgemeines/Zustimmung/Ablehnung 1.) Allgemeines: Es wird beantragt, die Wahl der AR-Mitglieder als Einzelwahl und nicht als Blockwahl abzuhalten, damit für jede zur Wahl stehende Person eine eigenständige und singuläre Entscheidung möglich ist und der Aktionär nicht gezwungen wird, alle Kandidaten abzulehnen, nur weil man einen nicht wählen möchte. 2.) Zustimmung Gegen die Wahl des Herrn Hall bestehen keine Bedenken. Die notwendige Kompetenz ist gegeben. 3.) Ablehnung Die Herren RInke und Lotter können nicht gewählt werden, da sie direkte oder indirekte Repräsentanten des enteignenden Großaktionärs und damit der Enteignungsindustrie sind.

TOP 8: Beschlussfassung über die Erhöhung der Obergrenze für die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder der Aareal Bank AG gemäß § 25a Abs. 5 Satz 5 KWG

Zustimmung

Begründung: Aufgrund der aufsichtsrechtlich InstitutsvergütungsVO können die variablen Vergütungen ohne die nunmehr beantragte Erhöhung nur maximal die Fixa erreichen und damit ein Verhältnis von 50% zu 50%. Damit ist eine überwiegend variable Vergütung, namentlich von 2/3 variabel zu 1/3 variabel nicht möglich, die aber eine Forderung der SdK ist. Aus diesem Grund ist der Beschlussvorschlag zu begrüßen.

TOP 9: Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag zwischen der Aareal Bank AG und der Aareal Estate AG

Zustimmung

Begründung: Die von der Aareal Real Estate AG bislang übernommenen Tätigkeiten sollen nunmehr von der Aareal Bank AG übernommen werden. Vor diesem Hintergrund macht eine Verschmelzung Sinn, zumal da es ohnehin einen Gewinnabführungsvertrag mit der Aareal Bank gibt. Die Aareal Real Estate hat wohl im Jahreswechsel einmal Gewinne und einmal Verluste, wobei die Verluste aufgrund des EAV ohnehin von der Aareal Bank übernommen werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


Gerne können Sie uns jeder Zeit Ihre Stimmrechte kostenlos übertragen. Klicken Sie dazu einfach auf den untenstehenden Button.

Stimmrechte übertragen