TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZEAG Energie AG zum 31. Dezember 2025, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2025
Ablehnung
Begründung: Das Ergebnis je Aktie ist im Vergleich zum Vorjahr von 5,63 Euro auf 12,39 Euro gestiegen. Die vorgeschlagene Dividende liegt aber nur bei 0,70 Euro je Aktie nach 1,00 Euro je Aktie im Vorjahr.
Für die SdK ist es vollkommen unverständlich, warum bei einem deutlich gestiegenen Gewinn die Dividende um 30 Prozent gekürzt wird.
Die Ausschüttungsquote liegt mit nur 6 Prozent sehr deutlich unter der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40 - 60%,
Deshalb wird die SdK mit Nein stimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 3a) Herrn Franc Schütz
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand steuerte die Gesellschaft mit ruhiger Hand und baute die regenerativen Erzeugungskapazitäten konsequent weiter aus, was die Ertragslage deutlich verbessert hat. Der Entlastung wird zugestimmt.
TOP 3b) Herrn Alexander Bürkle
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand steuerte die Gesellschaft mit ruhiger Hand und baute die regenerativen Erzeugungskapazitäten konsequent weiter aus, was die Ertragslage deutlich verbessert hat. Der Entlastung wird zugestimmt.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist - soweit ersichtlich - seinen Pflichten hinsichtlich der Beratung und Überwachung des Vorstandes im abgelaufenen Jahr nachgekommen. Der Aufsichtsrat tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr viermal und thematisierte dabei die relevanten Themen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, für das Geschäftsjahr 2026.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich