TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRAMMER AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die GRAMMER AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2.1 Jurate Keblyte
TOP 2.2 Guoqiang Li (seit 1. April 2024)
TOP 2.3 Jens Öhlenschläger (Vorstandssprecher)
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 3.1 Klaus Bauer
TOP 3.2 Andrea Elsner
TOP 3.3 Udo Fechtner (stv. Aufsichtsratsvorsitzender)
TOP 3.4 Dr.-Ing. Ping He
TOP 3.5 Martin Heiß
TOP 3.6 Peter Kern
TOP 3.7 Dr. Martin Kleinschmitt (Aufsichtsratsvorsitzender)
TOP 3.8 Dipl.-Ing. Jürgen Kostanjevec
TOP 3.9 Dipl.-Volkswirtin Dagmar Rehm
TOP 3.10 Gabriele Sons
TOP 3.11 Prof. Dr.-Ing. Birgit Vogel-Heuser
TOP 3.12 Antje Wagner
TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Abschlussprüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2025 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 7.1 Herr Dr.-Ing. Ping He
TOP 7.2 Herr Dr. Markus Lauer
TOP 7.3 Frau Jian Shi
TOP 7.4 Frau Xiaolu Tang
TOP 7.5 Herr Yiping Wang
TOP 7.6 Herr Sijun Zhang
TOP 8 Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
TOP 9 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich