1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für die MERKUR PRIVATBANK KGaA für das Geschäftsjahr 2024 mit Berichten der persönlich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der vorgelegte Jahresabschluss der MERKUR PRIVATBANK KGaA für das Geschäftsjahr 2024 kann festgestellt werden. Diesem wurde durch den Abschlussprüfer ein uneingeschränktes Testat erteilt. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Jahresabschluss die Feststellung zu verweigern.
3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende von 50 Cent je Aktie stellt eine Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 34 % dar. Dies ist eine angemessene Beteiligung der Aktionäre am Gewinn, v.a. in Hinblick auf die bereits in den zurückliegenden Jahren stetig erhöhte Dividende und die Dividendenkontinuität. Ferner gilt es die gestiegenen Risiken im Bauträgerzwischenfinanzierungsbereich zu berücksichtigen, womit von der geforderten Ausschüttungsquote von 40% abgewichen werden kann.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter
Zustimmung
Begründung: Der phG bzw. die Vorstände haben auch im zurückliegenden Jahr seht gute Arbeit abgeliefert. Das herausfordernde Umfeld stellte für die Gesellschaft erneut keine Probleme dar. Das Bankhaus scheint bestens aufgestellt zu sein, um auch in Zukunft weiter wachsen zu können.
5. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: In insgesamt 5 Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung durch die Vorstände überwacht. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zählt zu den größten Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit. Es gibt keinerlei Bedenken gegen die Wahl von Deloitte.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 7 Aktiengesetz
Zustimmung
Begründung: Der Beschluss ist als Vorratsbeschluss zu sehen, und soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, eigene Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels zurückkaufen zu können. Dem kann zugestimmt werden, da damit operative Abläufe vereinfacht werden und die Gefahr von Gesetzesverstößen minimiert wird.
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft verfügt über eine solide Bilanz und zahlt regelmäßig Dividenden. Daher kann einem Aktienrückkauf als weitere Option zur Aktionärsvergütung zugestimmt werden.
9. Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Neufassung des genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Änderung der Satzung
Ablehnung
Begründung: Die Ermächtigung sieht vor, dass das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung von bis zu 50 % des bestehenden Grundkapitals ausgeschossen werden kann, sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt. Dies ist ein zu weitreichender Beschluss. Auch wenn unwahrscheinlich ist, dass die Geschäftsführung davon Gebrauch machen würde, kann diesem nicht zugestimmt werden.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen und/oder Anleihen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Kommanditaktionäre zur Schaffung von nach Basel III anerkanntem zusätzlichem Kernkapital
Zustimmung
Begründung: Die Schaffung weiterer Kapitalinstrumente erscheint sachgerecht. Die Gesellschaft kann im Falle von Marktverwerfungen kurzfristig auf frisches Kapital angewiesen sein. Die Höhe von 20 Mio. Euro stellt eine angemessene Größenordnung dar.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich