1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die All for One Group SE und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft schüttet etwas mehr als 50 % des Konzernergebnisses aus.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025
Zustimmung
Begründung: In einem schwierigen Marktumfeld konnte der Umsatz relativ gut gehalten werden. Die Gesellschaft hat eine Eigenkapitalquote von 33 %. Es wird eine Dividende in Höhe von € 1,20 ausgeschüttet.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025
Zustimmung
Begründung: In insgesamt 10 Sitzungen, davon 5 in Präsenz bei vollständiger Anwesenheit, ist der Aufsichtsrat soweit ersichtlich seinen Beratungs- und Überwachungspflichten nachgekommen. Der Aufsichtsratbericht ist ausführlich und nachvollziehbar.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/26 sowie die Bestellung des Prüfers für die nach dem Umwandlungsgesetz erforderliche Schlussbilanz zum 30. November 2025
Zustimmung
Begründung: Es sprechen keine Gründe gegen die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers. Es wird seit zwei Jahren geprüft. Abschlussprüfungskosten 362.000,00 €. Andere Bestätigungsleistungen 33.000,00 €.
6. Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025/26
Zustimmung
Begründung: Es bestehen Gründe gegen die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichterstattung.
7. Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
7.1 Josef Blazicek,
Ablehnung
Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat ist sicherlich sach- und fachkundig. Allerdings bestehen weitere Mandate u. a. als Vorsitzender des Aufsichtsrates bei der Pierer Industrie AG und als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates bei der Pankl Systems AG. Ein Overboarding ist daher durchaus möglich. Allerdings ist der Kandidat seit 2009 im Aufsichtsrat. Die Obergrenze von 15 Jahren Zugehörigkeit ist daher überschritten.
7.2 Paul Neumann,
Zustimmung
Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat ist sach- und fachkundig und hat keine sonstigen weiteren Mandate.
7.3 Karl Astecker,
Zustimmung
Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat ist sach- und fachkundig und hat außer einem Mandant kein weiteres Mandat mehr und daher ist er nicht overboarded.
7.4 Dr. Rudolf Knünz,
Zustimmung
Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat ist sach- und fachkundig und hat zwei weitere Mandate.
8. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der All for One Group SE und der All for One Managed Cloud Services GmbH
Zustimmung
Begründung: Es ist aus unternehmensstrategischen und steuerrechtlichen Gründen sinnvoll den Ausgliederungssvertrag und Übernahmevertrag abzuschließen.
9. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts von Vorstand und Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht des Vorstandes und Aufsichtsrats ist transparent und nachvollziehbar und vom Abschlussprüfer geprüft.
10. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Im Grunde weisen die Quoten erfolgsunabhängige (40 %) zu erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen (60 %) einen etwas höheren Wert als die SdK im Grunde vorgibt aus. Es gibt u. a. Claw back Regelungen, Höchstgrenzen für die Vorstandsvergütung. Die Altersversorgung ist ebenfalls mit einem max. Betrag gedeckelt.
19.02.2026 : Berichtigung der Veröffentlichung vom 06.02.2026 - Geänderter Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsratszur Verwendung des Bilanzgewinns
Keine Abstimmung erforderlich
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich