TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben, jeweils für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Vor dem Hintergrund, dass die XRG P.J.S.C. als Mehrheitsaktionär (95,2% Aktienanteil) die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf XRG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (59,46 Euro) nach §§327 ff. AktG beantragt hat und dies auf der heutigen Hauptversammlung unter TOP8 aufgrund der Mehrheitsverhältnisse auch so beschlossen werden wird, ist eine Bewertung der Tätigkeit der Organe der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr und im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Gesellschaft durch die SdK für die Aktionäre praktisch bedeutungslos. Die SdK kann unter reinen Compliance-Gesichtspunkten sowohl den Vorstand, als auch den Aufsichtsrat entlasten.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Wie TOP2
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 4.1 Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 und als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Zwischenabschlusses und Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2026 sowie etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen der Covestro AG für das Geschäftsjahr 2026 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2027 gewählt
Zustimmung
Begründung: KPMG wurde bisher seit 2028 ununterbrochen als Abschlussprüfer für Abschluss- und Bestätigungsleistungen mandatiert. KPMG erfüllt weiterhin die Kriterien der SdK für die Bestellung von Prüfern in komplex strukturierten Unternehmen.
TOP 4.2 Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 gewählt
Zustimmung
Begründung: Wie TOP4.1
TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 5.1 Mercedes Alonso Benito
Begründung: Alle nominierten Aufsichtsratskandidaten wurden bereits gerichtlich bestellt. Sie sind vom Mehrheitsaktionär abhängig, und repräsentieren die Mehrheitsverhältnisse im Aktionariat. Aus formalen Gesichtspunkten spricht nichts gegen eine Mandatierung.
TOP 5.2 Guy Janssens
Begründung: Wie TOP5.1
TOP 5.3 Khaled Salmeen
Begründung: Wie TOP5.1
TOP 5.4 Dr. Rainer Seele
Begründung: Wie TOP5.1
TOP 6 Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer formal nach §162 AktG und auch inhaltlich geprüft und uneingeschränkt testiert.
TOP 7 Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Begründung: Das bisherige Vergütungssystem wurde an die Anforderungen an das Management nach dem Squeeze Out angepasst. Insofern ist auch diese Beschlussvorlage nicht mehr relevant für die Restaktionäre.
TOP 8 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Covestro AG (Minderheitsaktionäre) auf die XRG P.J.S.C. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Ablehnung
Begründung: Beschlussvorlagen zu einem Squeeze Out lehnt die SdK, unabhängig von der Frage der Angemessenheit der Barabfindung, in jedem Fall ab. Sie beinhalten den schwersten Eingriff in die Rechtsstellung eines Aktionärs und führen zu einer zwangsweisen Übertragung seiner Aktien an den Hauptaktionär. Nach dem Rechtsverständnis der SdK ist jede nicht im öffentlichen Interesse stattfindende Enteignung mit der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Das Bewertungsgutachten und den Prüfbericht wird die SdK prüfen und u.U. Aktionäre in einem Gerichtsverfahren vertreten, falls dies gewünscht wird.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich