TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023, des gebilligten Konzernabschlusses 2023, des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Umweltrats jeweils für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die schlechten Geschäftsergebnisse 2023 rechtfertigen keine Ausschüttung.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Aufgrund der Entscheidung des Vorstands, auch in diesem Jahr die Hauptversammlung ohne einen zwingenden Grund als virtuelle Versammlung abzuhalten, kann der Vorstand nicht entlastet werden. Die virtuelle HV wird nach Einschätzung der SdK den Interessen der Aktionäre nicht gerecht.
Darüber hinaus sind Versäumnisse und fehlerhafte Entscheidungen des Vorstandes in der Vergangenheit maßgeblich für die schlechten Geschäftsergebnisse 2023 verantwortlich. Die Prozess- und Organisationsentwicklung, sowie der qualifizierte Personalstand hielt mit dem starken Geschäftswachstum der vergangenen Jahre nicht Schritt. Die Umsetzung eines dringend notwendigen Transformationsprozesses kommt sehr spät. Auch eine Bafin-Prüfung ergab erhebliche Mängel. Die Bafin hielt es sogar für notwendig, einen Sonderbeauftragten zu bestellen, der überwachen soll, dass die Bank künftig eine ordnungsgemäße Geschäftsordnung sicherstellt.
Außerdem führte eine in den letzten Jahren nicht fristenkongruente Refinanzierung dazu, dass infolge des gestiegenen Zinsniveaus die Zinsmarge und das Zinsergebnis jetzt deutlich zurückgingen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Ablehnung
Begründung: Auch dem Aufsichtsrat ist es anzulasten, dass die Versäumnisse bei der Prozess- und Organisationsentwicklung nicht zeitnah erkannt und beseitigt wurden.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Vorbildlich soll nach 10 Jahren Prüfungsmandat der Abschlussprüfer gewechselt werden. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Neuwahl der BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen würden. Die von der SdK geforderte Trennung von Prüfung und Beratung wurde bei der Umweltbank bereits in der Vergangenheit erfüllt.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 6.1 Frau Susanne Horn
Zustimmung
Begründung: Die zur Wiederwahl stehende Frau Susanne Horn erfüllt die fachlichen und sachlichen Voraussetzungen.
TOP 6.2 Herrn Dr. Michael Kemmer
Ablehnung
Begründung: Neben seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender bei der Umweltbank AG ist Dr.Kemmer aktuell außerdem noch Aufsichtsrat, Beirat oder Kuratoriumsmitglied in 7 externen Kontrollgremien. Mit insgesamt 8 Mandaten übersteigt Dr.Kemmer damit deutlich die in den SdK-Richtlinien festgelegte Obergrenze von 5 Mandaten für Berufsaufsichtsräte.
TOP 6.3 Frau Silke Stremlau
Zustimmung
Begründung: Frau Stremlau, die neben ihrer AR-Tätigkeit bei der Umweltbank auch noch Mitglied im Aufsichtsrat der NORD/LB ist, erfüllt die fachlichen und sachlichen Voraussetzungen für eine Wiederwahl.
TOP 6.4 Frau Finja Carolin Kütz
Zustimmung
Begründung: Die neu zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied stehende Frau Kütz übt bereits 3 externe Aufsichtsratsmandate aus. Nach den SdK-Richtlinien sollen operativ tätige Personen insgesamt nicht mehr als 3 Mandate und Berufsaufsichtsratsmandate nicht mehr als 5 Mandate ausüben. Wir gehen davon aus, dass Frau Kütz, die als Beruf "selbständige Senoir Advisor und Aufsichtsrätin" angibt, als Berufsaufsichtsrätin tätig ist und damit die SdK-Anforderungen erfüllt.
TOP 6.5 Herrn Georg Schürmann
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Neuwahl von Herrn Schürmann sprechen.
TOP 7 Änderung von § 16 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Anpassung der Satzung an die neue gesetzliche Regelung ist zu befürworten.
TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, einschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Bezugsrechten
Ablehnung
Begründung: Das Unternehmen benötigt Eigenkapital für das weitere Geschäftswachstum. Vor diesem Hintergrund ist der Erwerb eigener Aktion bis zu 10% des Grundkapitals nicht zu befürworten.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich