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Allianz SE

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.05.2026
Sprecher: Daniel Bauer

Allianz SE
Königinstr. 28
80802 München
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des Zusammengefassten Lageberichts für die Allianz SE und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025


Keine Abstimmung erforderlich


2. Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 17,10 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss von rund 62 %. Damit alleine werden die Forderungen der SdK übererfüllt. Es kann daher bedenkenlos zugestimmt werden.

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands


Keine Abstimmung erforderlich


3. a) Oliver Bäte

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

3.b) Sirma Boshnakova

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

3. c) Claire-Marie Coste-Lepoutre

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

3. d) Dr. Barbara Karuth-Zelle

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

3. e) Dr. Klaus-Peter Röhler

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

3. f) Dr. Günther Thallinger

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

3. g) Christopher Townsend

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

3. h) Renate Wagner

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

3. i) Dr. Andreas Wimmer

Zustimmung

Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats


Keine Abstimmung erforderlich


4. a) Michael Diekmann

Zustimmung

Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

4. b) Gabriele Burkhardt-Berg

Zustimmung

Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

4. c) Dr. Jörg Schneider

Zustimmung

Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

4. d) Sophie Boissard

Zustimmung

Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

4. e) Prof. Dr. Nadine Brandl

Zustimmung

Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

4. f) Stephanie Bruce

Zustimmung

Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

4. g) Rashmy Chatterjee

Zustimmung

Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

4. h) Dr. Friedrich Eichiner

Zustimmung

Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

4. i) Jean-Claude Le Goaër

Zustimmung

Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

4. j) Frank Kirsch

Zustimmung

Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

4. k) Jürgen Lawrenz

Zustimmung

Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

4. l) Primiano Di Paolo

Zustimmung

Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

4. m) Prof. Dr. Ralf Peter Thomas

Zustimmung

Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

5. Bestellung des Abschlussprüfers und des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung


Keine Abstimmung erforderlich


5. a) Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung

Begründung: PwC gehört zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und ist generell geeignet, die Abschlüsse der Allianz SE zu prüfen. Für die kommenden Jahre sollte jedoch über einen Wechsel nachgedacht werden, da PwC nun bereits in das neunte Jahr der Prüfung geht und spätestens nach zehn Jahren ein Wechsel verpflichtend ist.

5. b) Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zustimmung

Begründung: Es erscheint sinnvoll, den Abschlussprüfer auch mit der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts zu mandatieren. Gegen PwC bestehen auch diesbezüglich keine Bedenken.

6. Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Es gibt keine erkennbaren Gründe, dass vom Vergütungssystem abgewichen worden sein könnte. Daher kann die rein redaktionelle Zustimmung erteilt werden.

7. Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Zustimmung

Begründung: Das Vergütungssystem ist sehr transparent dargestellt und ist gut nachvollziehbar. Es werden klare Kriterien zur Erreichung des STI und LTI genannt, auch wenn die Zielerreichungsschwellen vor allem in Bezug auf die Nachhaltigkeit Fragen aufwerfen, da diese zuletzt deutlich übererfüllt wurden. Hier sollten ambitioniertere Ziele gesetzt werden. Die Höhe der Grundvergütung und der Zielvergütung erscheinen im internationalen Vergleich mit anderen Finanzkonzernen und auch im nationalen Vergleich mit anderen DAX Gesellschaften nicht unangemessen. Bezüglich der Pensionsbeiträge wurde gegnüber dem System aus 2025 nun nachgebessert, was erfreulich ist. Es kann somit dem Vergütungssystem zugestimmt werden.

8. Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


8. a) Sophie Boissard

Zustimmung

Begründung: Frau Boissard erscheint über die nötige Qualifikation und Erfahrung zu verfügen, um weiterhin als Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig zu werden. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen Ihre Wahl sprechen.

8. b) Rashmy Chatterjee

Zustimmung

Begründung: Frau Chatterjee erscheint über die nötige Qualifikation und Erfahrung zu verfügen, um weiterhin als Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig sein zu können. Mit Ihrem Schwerpunkt auf Cybersicherheit bringt Sie ein wichtiges Profil im Aufsichtsrat mit. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen Ihre Wahl sprechen.

8. c) Dr. Frank Ellenbürger

Zustimmung

Begründung: Herr Dr. Ellenbürger soll neu in den Aufsichtsrat gewählt werden. Da vergleichbare Mandate in 2026 auslaufen, erscheint kein Overboarding gegeben zu sein. Seine Erfahrung als Wirtschaftsprüfer mit Schwerpunkt auf die Versicherungsbranche macht ihn zu einem idealen Kandidaten für den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen seine Wahl sprechen.

9. Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2026 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2022/I und des Genehmigten Kapitals 2022/II sowie entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung

Begründung: Die SdK billigt keine Vorratskapitalia in Höhe von 40 % des bestehenden Grundkapitals, v.a. wenn auch noch unter bestimmten Umständen das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann. Sollte ein Kapitalbedarf in dieser Größenordnung bestehen, muss die Gesellschaft zunächst die Aktionäre in einer gesonderten Hauptversammlung über den Grund für diesen Bedarf aufklären und ein ausserordentliches Votum zu der konkreten Kapitalerhöhung einholen.

10. Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und Hybridinstrumenten, jeweils mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026, Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und Hybridinstrumenten, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2022 und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung

Begründung: Die mit dem Beschlussvorschlag verbundene bedingte Vorratskapitalia betragen nur 10 % des ausstehenden Grundkapitals. Diesem Beschluss kann daher zugestimmt werden, um die finanzielle Flexibilität der Gesellschaft zu stärken.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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