1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des Zusammengefassten Lageberichts für die Allianz SE und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 17,10 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss von rund 62 %. Damit alleine werden die Forderungen der SdK übererfüllt. Es kann daher bedenkenlos zugestimmt werden.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Keine Abstimmung erforderlich
3. a) Oliver Bäte
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
3.b) Sirma Boshnakova
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
3. c) Claire-Marie Coste-Lepoutre
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
3. d) Dr. Barbara Karuth-Zelle
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
3. e) Dr. Klaus-Peter Röhler
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
3. f) Dr. Günther Thallinger
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
3. g) Christopher Townsend
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
3. h) Renate Wagner
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
3. i) Dr. Andreas Wimmer
Zustimmung
Begründung: Die Allianz hat auch in einem weiterhin von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten geprägtem Umfeld wieder in weiten Teilen Rekordkennzahlen erzielen können. Die Entwicklung ist generell weiterhin positiv und die Allianz überzeugt auf voller Linie. Es ist kein Grund erkennbar, welcher es rechtfertigen würde, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
4. a) Michael Diekmann
Zustimmung
Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.
4. b) Gabriele Burkhardt-Berg
Zustimmung
Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.
4. c) Dr. Jörg Schneider
Zustimmung
Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.
4. d) Sophie Boissard
Zustimmung
Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.
4. e) Prof. Dr. Nadine Brandl
Zustimmung
Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.
4. f) Stephanie Bruce
Zustimmung
Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.
4. g) Rashmy Chatterjee
Zustimmung
Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.
4. h) Dr. Friedrich Eichiner
Zustimmung
Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.
4. i) Jean-Claude Le Goaër
Zustimmung
Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.
4. j) Frank Kirsch
Zustimmung
Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.
4. k) Jürgen Lawrenz
Zustimmung
Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.
4. l) Primiano Di Paolo
Zustimmung
Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.
4. m) Prof. Dr. Ralf Peter Thomas
Zustimmung
Begründung: In sechs regulären Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht. Der Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit ist sehr ausführlich und es lässt sich gut erkennen, dass alle relevanten Themen im Gremium behandelt wurden und auch die Teilnahmequote vorbildlich war. Es gibt keinen erkennbaren Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.
5. Bestellung des Abschlussprüfers und des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Keine Abstimmung erforderlich
5. a) Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Zustimmung
Begründung: PwC gehört zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und ist generell geeignet, die Abschlüsse der Allianz SE zu prüfen. Für die kommenden Jahre sollte jedoch über einen Wechsel nachgedacht werden, da PwC nun bereits in das neunte Jahr der Prüfung geht und spätestens nach zehn Jahren ein Wechsel verpflichtend ist.
5. b) Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Zustimmung
Begründung: Es erscheint sinnvoll, den Abschlussprüfer auch mit der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts zu mandatieren. Gegen PwC bestehen auch diesbezüglich keine Bedenken.
6. Billigung des Vergütungsberichts
Zustimmung
Begründung: Es gibt keine erkennbaren Gründe, dass vom Vergütungssystem abgewichen worden sein könnte. Daher kann die rein redaktionelle Zustimmung erteilt werden.
7. Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Das Vergütungssystem ist sehr transparent dargestellt und ist gut nachvollziehbar. Es werden klare Kriterien zur Erreichung des STI und LTI genannt, auch wenn die Zielerreichungsschwellen vor allem in Bezug auf die Nachhaltigkeit Fragen aufwerfen, da diese zuletzt deutlich übererfüllt wurden. Hier sollten ambitioniertere Ziele gesetzt werden. Die Höhe der Grundvergütung und der Zielvergütung erscheinen im internationalen Vergleich mit anderen Finanzkonzernen und auch im nationalen Vergleich mit anderen DAX Gesellschaften nicht unangemessen. Bezüglich der Pensionsbeiträge wurde gegnüber dem System aus 2025 nun nachgebessert, was erfreulich ist. Es kann somit dem Vergütungssystem zugestimmt werden.
8. Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
8. a) Sophie Boissard
Zustimmung
Begründung: Frau Boissard erscheint über die nötige Qualifikation und Erfahrung zu verfügen, um weiterhin als Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig zu werden. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen Ihre Wahl sprechen.
8. b) Rashmy Chatterjee
Zustimmung
Begründung: Frau Chatterjee erscheint über die nötige Qualifikation und Erfahrung zu verfügen, um weiterhin als Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig sein zu können. Mit Ihrem Schwerpunkt auf Cybersicherheit bringt Sie ein wichtiges Profil im Aufsichtsrat mit. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen Ihre Wahl sprechen.
8. c) Dr. Frank Ellenbürger
Zustimmung
Begründung: Herr Dr. Ellenbürger soll neu in den Aufsichtsrat gewählt werden. Da vergleichbare Mandate in 2026 auslaufen, erscheint kein Overboarding gegeben zu sein. Seine Erfahrung als Wirtschaftsprüfer mit Schwerpunkt auf die Versicherungsbranche macht ihn zu einem idealen Kandidaten für den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen seine Wahl sprechen.
9. Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2026 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2022/I und des Genehmigten Kapitals 2022/II sowie entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die SdK billigt keine Vorratskapitalia in Höhe von 40 % des bestehenden Grundkapitals, v.a. wenn auch noch unter bestimmten Umständen das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann. Sollte ein Kapitalbedarf in dieser Größenordnung bestehen, muss die Gesellschaft zunächst die Aktionäre in einer gesonderten Hauptversammlung über den Grund für diesen Bedarf aufklären und ein ausserordentliches Votum zu der konkreten Kapitalerhöhung einholen.
10. Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und Hybridinstrumenten, jeweils mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026, Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und Hybridinstrumenten, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2022 und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die mit dem Beschlussvorschlag verbundene bedingte Vorratskapitalia betragen nur 10 % des ausstehenden Grundkapitals. Diesem Beschluss kann daher zugestimmt werden, um die finanzielle Flexibilität der Gesellschaft zu stärken.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich