TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Nach den guten wirtschaftlichen Ergebnissen im letzten Jahr wird die Dividende auch in diesem Jahr wieder zum 10. Mal seit der Gründung der Gesellschaft erhöht, um die Aktionäre angemessen am unternehmerischen Erfolg der Gesellschaft zu beteiligen.
TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft war erneut wirtschaftlich erfolgreich und hat ihre Ergebnisse erheblich verbessert. Umsatz, Konzernergebnis und FFO sind wieder gestiegen und die Aktionäre werden mit einer erhöhten Dividende am unternehmerischen Erfolg der Gesellschaft beteiligt.
TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Überwachung bei der Gesellschaft erfüllt.
TOP 5 Wahl des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Zustimmung
Begründung: Da der Abschlussprüfer keine Beratung bei der Gesellschaft macht, bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Wiederwahl oder die neuen Kandidaten spricht. Es ist positiv, dass es auch neue Kandidaten gibt und damit auch einen Austausch im Aufsichtsrat.
TOP 7 Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020/I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025/I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Änderung von § 3a der Satzung (Genehmigtes Kapital)
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft ist in der Vergangenheit bisher immer sehr verantwortungsvoll mit Kapitalerhöhungen umgegangen. Bei der jetzigen Verwaltung wird dies auch zukünftig erwartet. Da es sich aber um einen Vorratsbeschluss für 5 Jahre handelt, ist der mögliche Bezugsrechtsausschluss von bis zu 38% des Grundkapitals bei Sacheinlagen zu hoch.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich