1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025 nebst Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
a) Hatem Magdy Elsayed wird für den Zeitraum seiner Bestellung als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.
Ablehnung
Begründung: Nach reichlicher Überlegung haben wir uns entschlossen allen Vorständen und AR Mitgliedern (außer Tom Jakobi / Enthaltung) die Entlastung zu verweigern. Damit wollen wir deutlich machen, dass es zwar eine gewisse Aufklärung der Vergangenheit gibt, aber die zukünftige Entwicklung extrem unsicher und risikobehaftet ist. Es wurde zwar eine neue Vision erstellt, aber wie diese umgesetzt und erreicht werden soll, ist nicht ersichtlich. So ist z.B. unklar, wie mit einem extrem kleinen Personalbestand (2,75 Mitarbeiter) umfangreiche Beratungs- und Analyseleistungen erbracht werden sollen. Sollte es nicht bei einem der bestehenden Tokens zu einem „Lucky Punch“ kommen, ist nicht erkennbar, wie die Zinsen für die recht hohe Verschuldung erbracht werden soll oder wie die laufenden Kosten gedeckt werden sollen. Die Rückzahlung der laufenden Darlehen könnte im schlimmsten Fall eventuell auch gefährdet sein. Eine Kapitalerhöhung könnte eventuell Luft verschaffen, ist aber allein noch kein zukunftsfähiges Konzept. Der erfolgte Kauf von Bitcoins dürfte zu weiteren Verlusten geführt haben. Diese und andere Risiken spiegeln sich nach unserer Auffassung nicht in der Kommunikation und auf der aktuellen Webseite aber auch nicht in den Unterlagen des Unternehmens wider. Mit unserer Nicht-Entlastung wollen wir damit auch ein Zeichen setzten, dass das Management bisher keinen für die SdK überzeugenden Plan geliefert hat.
b) Maik Laske wird für den Zeitraum seiner Bestellung als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.
Ablehnung
Begründung: Siehe Top 2a
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
a) Rüdiger Andreas Günther
Ablehnung
Begründung: Siehe Top 2a
b) Håkan Saltin
Ablehnung
Begründung: Siehe Top 2a
c) Sebastian Markowsky
Ablehnung
Begründung: Siehe Top 2a
d) Prof. Dr. Marcel Tyrell
Ablehnung
Begründung: Siehe Top 2a
e) Mathias Roch
Ablehnung
Begründung: Siehe Top 2a. Herr Roch ist zwar auch relativ neu im Amt, sollte aber doch schon Gelegenheit gehabt haben bestimmte Dinge, wie z.B. die unklare Darstellung auf der Webseite anzusprechen. Bisher ist weder in diesem Sinne, noch eine auf der HV 2025 versprochene und nicht gelieferte Detailplanung, erfolgt.
f) Tom Jakobi
Begründung: Da Herr Jakobi ein erfahrener SdK HV Sprecher ist enthalten wir uns der Stimme. Allerdings, in Anbetracht der sehr kurzen Amtszeit von Herrn Jakobi, erscheint es wahrscheinlich, dass die Mitverantwortung eher gering oder nicht vorhanden sein dürfte.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Ablehnung
Begründung: Der Wirtschaftsprüfer hat in den letzten Jahren die massiven Missstände und Ungereimtheiten, speziell bei der zypriotischen Tochter Incredolous, nicht erwähnt. Damit ist unser Vertrauen in eine sachgerechte Prüfung erschüttert. Auch im aktuellen 2025 Testatsexemplar wird nur geschrieben: „Die Bewertung ist unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens durchgeführt worden
(Going-Concern-Prinzip).“ Aber eine detailliertere Besprechung und Darstellung erfolgt nicht. In Anbetracht der schwierigen Lage des Unternehmens erscheint uns dies nicht sachgerecht und dient nicht der immer wieder beschriebenen Transparenz.
5. Beschlussfassung über die Änderung von § 10 (Zusammensetzung, Amtsdauer und Niederlegung) der Satzung
Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich ist gegen die Formulierung der Satzung „der Aufsichtsrat besteht aus 4 Mitgliedern“ nichts einzuwenden.
Bei der Größe der Gesellschaft ist eine Absenkung der Anzahl der AR.-Mitglieder sicherlich vernünftig, auch wenn die Vorgänge der Vergangenheit gezeigt haben, daß die Gesellschaft eher mehr denn weniger Kontrolle benötigt. Vor allem aber benötigt die Gesellschaft eine bessere Qualität der Kontrolle und aufmerksamere AR-Mitglieder. Dies ist aber primär keine Frage der Quantität, sondern der Qualität. Masse ist eben nicht gleich Klasse.Parallel zur Verkleinerung des AR´, sollten auch die Personen ihr Mandat zur Verfügung stellen, die die Fehlentwicklungen in der Vergangenheit nicht erkannt haben.
6. Wahl zum Aufsichtsrat
Ablehnung
Begründung: In der Einladung sind keine Details zu Herrn Andreas Appelhagen‘s Qualifikation, Ämterhäufungen, Alter und ähnlichem enthalten. Sollte diese Details in der HV positiv erläutert werden behält sich der Sprecher vor die Wahl zum AR zu unterstützen.
7. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals ohne Bezugsrechtsausschluss unter gleichzeitiger Aufhebung der ausgelaufenen genehmigten Kapitalia durch entsprechende Änderung der Satzung
Ablehnung
Begründung: In der gegenwärtigen Situation, in der es wie zuvor beschrieben ernsthafte Bedenken in Hinblick auf die weitere Entwicklung der ABAG gibt, kann die SdK keinen Vertrauensvorschuss geben. Bevor es eine belastbare Planung mit klaren Regeln zur Mittelverwendung und Details zur Zukunftsplanung gibt, lehnt die SdK jegliche Vorrats- und Ermächtigungen ab. Zusätzlich übersteigen die Ermächtigungen die maximalen SdK Grenzen deutlich.
8. Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2020, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026/1 und entsprechende Satzungsänderungen (§ 4 der Satzung)
Ablehnung
Begründung: Siehe Top 7
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n)
Ablehnung
Begründung: Siehe Top 7
10. Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026/2 und entsprechende Satzungsänderung (§ 4 der Satzung)
Ablehnung
Begründung: Siehe Top 7
11. Beschlussfassung über die Änderung von § 19 (Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung) der Satzung
Ablehnung
Begründung: Da es bei der ABAG, einen massiven Informations- und Diskussionsbedarf gibt, lehnt die SdK eine virtuelle HV allein schon aus diesem Grunde ab.
12. Beschlussfassung über die Bestätigung des in der Hauptversammlung vom 10. Februar 2026 unter Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschlusses über die Wahl von Mathias Roch zum Mitglied des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung: Die SdK hat keinerlei Detailinformationen über die Gründe, aus denen die Wahl des Herrn Roch auf der HV am 10.02.2026 angefochten worden ist, so daß nicht beurteilt werden kann, ob eine Bestätigung überhaupt möglich oder im Interesse der Aktionäre ist.
13. Beschlussfassung über Festlegung der Aufsichtsratsvergütung
Ablehnung
Begründung: Die SdK ist der Auffassung, daß gute Überwachung auch Geld kostet und kosten darf. Allerdings besteht der AR überwiegend aus Personen, bei denen die sorgfältige Überwachung ausweislich der beschlossenen Sonderprüfungen deutlichen Zweifeln unterliegt. Ohne vollständige personelle Erneuerung des AR sieht die SdK keinen Grund, für eine höhere Vergütung zu stimmen. Außerdem fordern wir eine konkrete Aufteilung der AR-Vergütung auf die einzelnen Mitglieder. Die Festlegung der Verteilung innerhalb des Gremiums schafft Konfliktpotential und es besteht die Gefahr von Mehrheitsbildungen zu Lasten von einzelnen, in aller Regel kritischen AR-Mitgliedern.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich