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TAKKT AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.05.2024
Sprecher: Dr. Carola Rinker

TAKKT AG
Presselstr. 12
70191 Stuttgart
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die TAKKT AG und den TAKKT-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023

Zustimmung

Begründung: Trotz des Gewinnrückgangs ist die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft gut. Ein Grund ist u.a. die Wertminderung der Firmenwerte in Höhe von 37 Mio. €, die denn Gewinn aber nicht die Liquidität belastet. Aus diesem Grund kann dem Dividendenvorschlag zugestimmt werden, obwohl die Ausschüttung höher ist als das ausgewiesene Konzernergebnis (aufgrund der Wertminderung der Firmenwerte).

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Ablehnung

Begründung: Trotz eines Umsatz- und Gewinnrückgangs im letzten Jahr ist die wirtschaftliche Lage des Unternehmens gut. Da die Hauptversammlung virtuell stattfindet, obwohl keine Notsituation vorliegt, die dies erforderlich macht, kann einer Entlastung jedoch nicht zugestimmt werden.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: In seinem Berich informiert der Aufsichtsrat detailliert über seine Arbeit im vergangenen Jahr. Erfreulich ist die hohe Anwesenheitsquote der Aufsichtsräte und die Transparenz in dem Bericht. Eine Angabe über die Weiterbildungen des Gremiums wäre künftig wünschenswert.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Da Deloitte erstmals als Abschlussprüfer gewählt wird, steht einer Wahl nichts entgegen. Die SdK begrüßt den Wechsel des Abschlussprüfers, da Ebner &Stolz bereits deutlich länger als 10 Jahre das Unternehmen geprüft hat.

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer uneingeschränkt testiert. Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht formell geprüft. Demnach wurde geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. Eine inhaltliche Prüfung erfolgte nicht durch den Abschlussprüfer, sodass sich das Prüfungsurteil auch nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichtes bezieht. Der Vergütungsbericht ist verständlich und transparent, so werden beispielsweise die fixe und variable Vergütung in einer Tabelle übersichtlich dargestellt.

TOP 7 Beschlussfassung über Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Ablehnung

Begründung: Der Anteil der Beteiligung an der Altersversorgung sollte nach Ansicht der SdK maximal 5 % der Fixvergütung bzw. 3 % der variablen Vergütung betragen. Da die Gesellschaft 10 % der Grundvergütung vorschlägt, kann dem Vergütungssystem nicht zugestimmt werden. Darüber hinaus ist der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung im Verhältnis zur langfristig variablen Vergütung aus Sicht der SdK relativ gesehen zu gering.

TOP 8 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 8.1. Hubertus Mühlhäuser

Ablehnung

Begründung: Der Kandidat verfügt über die notwendigen Kompetenzen für die Mitarbeit im Aufsichtsrat. Dennoch besteht die Gefahr eines Overboardings, da der Kandidat als Berufsaufsichtsrat zwar mehr Mandate übernehmen kann, er aber dennoch mehr hat als dies von der SdK als akzeptabel angesehen wird. Berufsaufsichtsräte sollten maximal fünf Mandate haben, wobei der Vorsitz doppelt gezählt wird. Der Kandidat hat fünf Mandate, bei denen er bei zwei Gremien den Vorsitz hat. Zudem sind zwei Mandate im Ausland (Kanada, Finnland), sodass die Reisetätigkeit die zeitlichen Kapazitäten noch weiter einschränkt.

TOP 8.2. Stefan Räbsamen

Zustimmung

Begründung: Der Kandidat verfügt über die notwendigen Komeptenzen für die Mitarbeit im Gremium. Da keine Gefahr eines Overboarding aufgrund anderer Mandate besteht, steht einer Wahl nichts entgegen.

TOP 9 Beschlussfassung über Satzungsänderung zur künftigen Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen

Ablehnung

Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsregelung lässt die notwendigen Konkretisierungen der Ausgestaltung einer derartigen virtuellen Hauptversammlung vermissen und ist daher nicht bestimmt genug. Die SdK lehnt die virtuelle HV als generelle Alternative zur Präsenz-HV ab und möchte den Einsatz einer virtuellen HV auf sog. Not-/Krisensituationen beschränkt sehen. Unter einer Not-/Krisensituation in diesem Sinne versteht die SdK, dass unternehmensexterne Ursachen (exogen) dazu zwingen, eine virtuelle HV durchzuführen, weil eine Präsenz-HV aufgrund staatlicher/behördlicher Verbote oder Auflagen nicht durchgeführt werden darf. Rein unternehmensinterne Ursachen vermögen die Durchführung einer virtuellen HV nicht zu rechtfertigen. Daneben erhebt die SdK weitere Forderungen an die Ausgestaltung einer solchen virtuellen HV (Begrenzung auf notwendige Beschlussgegenstände; vollständige Interaktivität, Parallelität der Frageformate [Vorabeinreichung ohne Rechtsverlust und Stellung in der HV], keine Begrenzung des Fragerechts in der Einladung, Verwaltung aller Stimmrechte unter einem Aktionärszugang, Einzelbeantwortung der Fragen, Verschärfung des Verschuldensmaßstabes auf einfache Fahrlässigkeit [§ 276 BGB] bei Anfechtungen aufgrund technischer Störungen sowie Verzicht auf die Enthaftungsmöglichkeit bei Einsatz eines professionellen HV-Dienstleisters). Die Möglichkeit der Teilnahme der AR-Mitglieder im Wege der Bild- und Tonübertragung erhöht die Distanz zwischen Aktionäre und Verwaltung noch einmal und dies ausgerechnet gegenüber dem Aufsichtsrat als dem Organ, das als einziges direkt von der HV gewählt wird und sich daher auch direkt den Aktionären stellen sollte.

TOP 10 Beschlussfassung über Satzungsänderung zu Teilnahmebedingungen und Ausübung des Stimmrechts

Zustimmung

Begründung: Da es sich hier um eine gesetzliche Vorgaben handelt, steht einer Zustimmung nichts im Wege.

TOP 11 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und Änderung der Satzung

Zustimmung

Begründung: Die vorgeschlagene Erhöhung der Vergütung ist eine rein fixe Vergütung. Die Höhe ist angemessen für die Größe des Unternehmens. Daher kann der Erhöhung zugestimmt werden.

TOP 12 Beschlussfassung über einen Ergebnisabführungsvertrag mit der TAKKT CC GmbH

Zustimmung

Begründung: Da die Verlängerung des Vertrags zur steuerlichen Optimierung erfolgt, steht einer Zustimmung nichts im Wege.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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