TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des persönlich haftenden Gesellschafters für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr, Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 2,30 pro Aktie entspricht ca. 40% des Ergebnisses und liegt demnach innerhalb des von der SdK erwarteten Bereiches von 40-60% des Jahresüberschuss. Auch entspricht dies den Vorstellungen einer langfristigen Dividenden Stabilität.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des persönlich haftenden Gesellschafters für das Geschäftsjahr 2024
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich zu 5 Sitzungen getroffen. Die Sitzungen wurden hybrid durchgeführt. Eine Entscheidung wurde im schriftlichen Verfahren getroffen. Die Teilnahmequote lag mit einer Ausnahme bei über 80%
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und (vorsorglich) über die Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Zustimmung
Begründung: Die Wirtschaftsprüfer KPMG prüft seit 2020. Somit ist eine Überschreitung der zehnjährigen Prüfungsgrenze nicht gegeben und seiner Wahl kann zugestimmt
werden
TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Zustimmung
Begründung: Der Wahl bzw. Wiederwahl der Aufsichtsräte wird zugestimmt.
TOP 6 a) Herrn Christoph Vilanek
Zustimmung
Begründung: Herr Vilanek, CEO der freenet AG leitete den Aufsichtsrat der Ströer in den vergangen Jahren erfolgreich. Einer Wiederwahl steht nichts entgegen, da er im Wesentlichen Mandate aus seiner Funktion als CEO der freenet AG inne hat.
TOP 6 b) Frau Elisabeth Lepique
Zustimmung
Begründung: Frau Lepique ist als Partnerin der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft eine Ergänzung der Kompetenzen des Aufsichtsrates und einer Wiederwahl kann hier zugestimmt werden, da auch keine weiteren Aufsichtsratsmandate bekleidet werden.
TOP 6 c) Frau Petra Sontheimer
Zustimmung
Begründung: Frau Sontheimer ist mit Ihrer Erfahrung im Personalbereich seit Jahren eine gute Ergänzung im Aufsichtsrat bei Ströer. Einer Wiederwahl kann hier zugestimmt werden, da sie auch keine weiteren Aufsichtsratsmandate bekleidet.
TOP 6 d) Herrn Martin Diederichs
Zustimmung
Begründung: Herr Diederichs ist als Mitglied er Rechtsanwaltssozietät Heiland Werres Diederichs und seiner speziellen Expertise im Bereich Bau- und Architekturrecht seit Jahren ein wertvolles Mitglied des Aufsichtsrates der Ströer. Er bekleidet neben den genannten Tätigkeiten eine weiteres Aufsichtsratsmandat. Einer Wiederwahl kann hier zugestimmt werden.
TOP 6 e) Herrn Hans Jürgen Kulartz
Zustimmung
Begründung: Herr Kulartz ist als ehemaliger Vorstand der Landesbank/Berliner Stadtsparkasse eine gute Ergänzung der Kompetenzen im Aufsichtsrat. Er bekleidet ein weiteres Aufsichtsratsmandat und daher kann der Wahl zum Aufsichtsrat der Ströer zugestimmt werden.
TOP 6 f) Herrn Matthias Dang
Zustimmung
Begründung: Herr Dang ist ehemaliger Chief Commercial, Technology & Data Officer bei RTL Deutschland und mit einer Expertise eine gute Ergänzung für den Aufsichtsrat der Ströer. Da er keine weiteren Aufsichtsratsmandate bekleidet kann einer Wahl zugestimmt werden.
TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 3 der Satzung zur Verlängerung der Ermächtigung zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen
Ablehnung
Begründung: Eine virtuelle Hauptversammlung kann eine Hauptversammlung in Präsenz nicht vollständig ersetzen. Ein virtuelles Format kann in der jetzigen Form dem Sinne einer Hauptversammlung mit aktiver Interaktion zwischen Aktionären und den Organen der Gesellschaft in Person in der heutigen Form nicht gerecht werden. Daher spricht sich die SdK für ein physisches oder hybrides Format der Hauptversammlung aus, nicht jedoch ein rein virtuelles Format in der aktuellen Form.
TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder des persönlich haftenden Gesellschafters (Say on pay)
Ablehnung
Begründung: Die SdK kann keinem Vergütungssystem zustimmen, dessen Auswirkungen in Ermangelung der Offenlegung der individuellen Vorstandsvergütung nicht überprüfbar ist. Es kann nicht abschließend beurteilt werden, ob im Rahmen der Nebenleistungen tatsächlich keine Kosten für die private Lebensführung übernommen werden, da die etwas kryptische Formulierung hier nicht als Ausschließlichkeit verstanden werden kann. Weiterhin favorisiert die SdK eine ausschließlich langjährige Bemessungsgrundlage für die variable Vorstandsvergütung.
TOP 9 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Dem Vergütungsbericht kann die Zustimmung erteilt werden, da er alle nach § 162 AktG erforderlichen Angaben enthält
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich