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Continental AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.04.2024
Sprecher: Christian Retkowski

Continental AG
Vahrenwalder Str. 9
30165 Hannover
1. Vorlagen an die Hauptversammlung


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Zustimmung

Begründung: Die Verwaltung der Continental AG schlägt eine Dividendenzahlung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 2,20 € vor. Dies entspricht einer Erhöhung der Dividende um 0,70 € gegenüber dem Vorjahr. Bei einem erzielten Ergebnis je Aktie von 5,78 € ergibt sich eine Ausschüttungsquote in Höhe von rund 38%. Die Höhe der Ausschüttung erscheint aus Sicht der SdK angemessen, da die Continental AG sich weiterhin in schwierigem Fahrwasser befindet und weitere konzerninterne Anpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen auch in Zukunft erfolgen müssen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Die operativen Kennzahlen aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 sehen zufriedenstellend aus. So konnte der Umsatz um 5,1% auf 41,4 Mrd. € erhöht werden und das Konzernergebnis konnte deutlich gesteigert werden (Ergebnis je Aktie von 0,33 € in 2022 auf 5,78 € in 2023). Auch CashFlow, Nettoverschuldung und der Aktienkurs haben sich positiv entwickelt. Der Vorstand hat insgesamt gute Arbeit geleistet. Zudem ist es sehr erfreulich, dass die Verwaltung der Continental AG in diesem Jahr zur Präsenshauptversammlung zurückkehrt.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Zustimmung

Begründung: Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr soweit ersichtlich ausreichend den Vorstand beraten und kontrolliert. Kritisch anzumerken sind jedoch die weiterhin nicht zufriedenstellenden Ergebnisse der Untersuchungen hinsichtlich des ungeklärten Abgasskandals (fast zehn Jahre her), den ungeklärten Unregelmäßigkeiten bei der Produktion von Klimaleitungen und Industrieschläuchen sowie der Cyberattacke. Weiterhin bleibt die Transparenz, Kommunikation und forensische Aufklärung weit hinter dem Anspruch zurück, welche aufgrund der Schwere der Vorfälle angebracht wäre. Positiv allein ist die Tatsache, dass zumindest im abgelaufenen Jahr 2023 (Stand jetzt) kein weiterer Skandal hinzugekommen ist, was bereits als Teilerfolg angesehen werden muss.

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: PWC kann aus Sicht der SdK als Abschlussprüfer des Continental Konzerns wiedergewählt werden.

6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Zustimmung

Begründung: Der Vergütungsbericht entspricht den formalen Anforderungen gemäß § 162 AktG.

7. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Zustimmung

Begründung: Zunächst muss positiv angemerkt werden, dass die Veränderungen im Vergleich zum vorherigen Vorstandsvergütungssystem gut und nachvollziehbar dargestellt worden sind. Auch die Implementierung von ESG-Zielen ist sinnvoll. Weiterhin sieht die SdK jedoch einige Ausgestaltungen des vorgelegten Vorstandsvergütungssystems kritisch: - Markttrend ist es in der Tat, das Versorgungsentgelt zur Eigenvorsorge auszubezahlen statt beitragsorientierte Versorgungszusagen zu leisten. Hierzu werden dem Vorstand bis zu 30% des Jahresfestgehaltes gewährt. Grundsätzlich erachtet die SdK, dass Vorstände mit Millionengehältern in der Lage sein sollten, die private Altersvorsorge selbst zu organisieren und zu bezahlen. - Die Möglichkeit zur Abweichung vom Vorstandsvergütungssystem bei außergewöhnlichen Entwicklungen sieht die SdK aufgrund der Willkür eher kritisch. - Zudem fällt aus Sicht der SdK der LTI-Anteil, also der langfristige variable Anteil, mit 25-35% im Vergleich zum STI (kurzfristiger variabler Anteil) mit rund 40 - 50% zu gering aus. Allerdings muss hier berücksichtigt werden, dass im STI ein 40% Aktien-Deferral mit einer Halteperiode von 3 Jahren integriert ist. - Inwieweit die Maximalvergütung für den Vorstandsvorsitzenden in Höhe von 11,5 Mio. € und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder in Höhe von 6,2 Mio. € angemessen erscheinen, ist jedem selbst zu überlassen. In der Gesamtschau muss attestiert werden, dass das Vergütungssystem einige Verbesserungen beinhaltet. Daher wird dem Vorstandsvergütungssystem aus Sicht der SdK zugestimmt.

8. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Zustimmung

Begründung: Die SdK begrüßt ausdrücklich die Umstellung auf rein fixe Aufsichtsratsvergütungen. Inwieweit ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 € je AR-Mitglied noch zeitgemäß ist und überhaupt gezahlt werden muss bei einer jährlichen Vergütung von 180 T €, ist sicherlich weiterhin diskutabel.

9. Wahlen zum Aufsichtsrat


Keine Abstimmung erforderlich


9.1 Herrn Dr. Gunter Dunkel

Zustimmung

Begründung: Der Wiederwahl von Herrn Dr. Gunter Dunkel steht aus Sicht der SdK nichts im Weg.

9.2 Herrn Satish Khatu

Zustimmung

Begründung: Der Wiederwahl von Herrn Satish Khatu steht aus Sicht der SdK nichts im Weg.

9.3 Frau Sabine Neuß

Zustimmung

Begründung: Der Wiederwahl von Frau Sabine Neuß steht aus Sicht der SdK nichts im Weg.

9.4 Herrn Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle

Zustimmung

Begründung: Der Wiederwahl von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Reitzle steht aus Sicht der SdK nichts im Wege. Als Berufsaufsichtsrat ist er als Vorsitzender bei Continental AG noch als einfaches AR-Mitglied bei Axel Springer, Ivoclar Vivadent AG sowie Hawesko Holding tätig. Damit ist er aus Sicht der SdK nicht overboarded.

9.5 Herrn Georg F. W. Schaeffler

Zustimmung

Begründung: Der Wiederwahl von Herrn Georg F. W. Schaeffler kann zugestimmt werden. Neben Continental sitzt Herr Schaeffler noch im Aufsichtsrat von Schaeffler AG (als Vorsitzender), ATESTEO Management GmbH sowie Vitesco Technologies Group AG.

9.6 Frau Dorothea von Boxberg

Zustimmung

Begründung: Aus Sicht der SdK kann der Wiederwahl von Frau Dorothea von Boxberg zugestimmt werden.

9.7 Herrn Stefan E. Buchner

Zustimmung

Begründung: Die Wiederwahl von Herrn Stefan E. Buchner ist aus Sicht der SdK zustimmungsfähig. Neben dem Mandat bei der Continental sitzt Herr Buchner noch als Berufsaufsichtsrat bei ThyssenKrupp, Mosolf SE sowie Hörmann Holding GmbH im AR.

9.8 Frau Isabel Corinna Knauf

Zustimmung

Begründung: Die SdK stimmt auch der Wiederwahl von Frau Isabel Corinna Knauf zu. Neben der Continental AG sitzt Frau Knauf noch in den Kontrollgremien von Skillet Fork Farms LLP (Vorsitzende), Compagnie Marocaine des Platres et Enduits S.A. sowie Knauf S.r.I. (Konzernmandat). Dies scheint zeitlich machbar zu sein.

9.9 Herrn Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher

Zustimmung

Begründung: Herr Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher ist als Berufsaufsichtsrat neben der Continental AG noch bei ProSieben Sat. 1 Media SE tätig. Der Wiederwahl kann zugestimmt werden.

9.10 Herrn Klaus Rosenfeld

Zustimmung

Begründung: Auch der Widerwahl von Herrn Klaus Rosenfeld kann zugestimmt werden. Als Vorsitzender des Vorstandes der Schaeffler AG hält er neben dem Mandat bei der Continental AG noch das AR-Mandat bei Vitesco Technologies Group AG inne.

10. Beschlussfassung über die Änderung von § 11 der Satzung zur Anpassung der Vorgaben zur Wahl des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seines Stellvertreters

Zustimmung

Begründung: Der Satzungsänderung kann zugestimmt werden.

11. Beschlussfassung über die Änderung von § 18 der Satzung zur Anpassung an den geänderten Wortlaut von § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG

Zustimmung

Begründung: Der Satzungsänderung kann aufgrund von rechtlichen Anpassungen zugestimmt werden.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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