1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2025, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2025
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Ablehnung
Begründung: Herr Perbandt verkaufte zu Jahresbeginn unkommentiert Viromed-Aktien für über 1 Mio Euro. Am 8. Mai wurde dann per "Adhoc" gemeldet, dass Viromed die Umsatzprognose für 2025 massiv verfehlt hat. Es ist aus unserer Sicht nicht glaubwürdig, dass der Vorstand davon erst im Mai erfahren hat - das wäre auch ein Armutszeugnis. Wenn er es aber vorher wusste, könnte er seinen Informationsvorsprung gegenüber den Aktionären ausgenutzt haben. Auch die sonstige Informationspolitik der AG ist mehr als dürftig.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Ablehnung
Begründung: Der AR scheint den Vorstand nicht hinreichend zu kontrollieren, u.a. in Bezug auf virtuelle HV, Kapitalmarktkommunikation und Insiderhandel.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Ablehnung
Begründung: Angesichts verschiedener Fragwürdigkeiten möchten wir, dass der Prüfer des Vorjahres (Lenzen) nun durch einen renommierteren Prüfer ersetzt wird.
5. Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Ablehnung
Begründung: Frau Heinen hat seit ihrer gerichtlichen Bestellung in den Aufsichtsrat keine von außen erkennbaren Erfolge erzielen können. Sie hat anscheinend zudem keine Erfahrung mit der AR-Tätigkeit in einer börsengehandelten AG. Zur Verbesserung der Corporate Governance bräuchte es unseres Erachtens einen Aufsichtsrat mit solcher Erfahrung.
6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Vergütungshöhe wirkt angemessen. Wir erwarten im Gegenzug aber auch eine gute Arbeit im Aufsichtsrat!
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich