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Evonik Industries AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.06.2026
Sprecher: Uwe Hillgärtner

Evonik Industries AG
Rellinghauser Straße 1—11
45128 Essen
1. Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns


3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025


4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025


5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2026 gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes („Halbjahresfinanzbericht“) und zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen gemäß § 115 Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2026 sowie für den Zeitraum bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2027 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026


Keine Abstimmung erforderlich


5.1 Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer bestellt


5.2 Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Prüfer für eine etwaig notwendige Prüfung mit begrenzter Sicherheit der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.


6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025


7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder


8. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2026 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen und zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des bestehenden, zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung vom 25. Mai 2022 beschlossenen genehmigten Kapitals und die entsprechende Änderung von § 4 der Satzung


9. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen und zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2026, die Aufhebung des bestehenden, zu Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung vom 25. Mai 2022 beschlossenen bedingten Kapitals und die entsprechende Änderung von § 4 der Satzung


10. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung von § 15 Abs. 4 zur Aufhebung des Selbstbehalts bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrates


Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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