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Pfeiffer Vacuum Technology AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.07.2024
Sprecher: Florian Honselmann

Pfeiffer Vacuum Technology AG
Berliner Str. 43
35614 Asslar
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für die Pfeiffer Vacuum Technology AG und den Pfeiffer Vacuum Technology Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


2.1 Dr. Britta Giesen

Ablehnung

Begründung: Dem Vorstand kann aus mehreren Gründen keine Entlastung erteilt werden. Maßgeblich für die Nichtentlastung ist zunächst die Entscheidung, ohne das Vorliegen einer exogenen Notsituation das Format der virtuellen Hauptversammlung präferiert zu haben. Dieses Format wird den Interessen der Aktionäre nicht gerecht, da es nicht nur erheblich die Kommunikation zwischen Aktionären und Verwaltung beschneidet, sondern v.a. der Austausch der Aktionäre untereinander nicht stattfindet. Weiterhin ist das Downgrading vom Prime Standard in den General Standard zu kritisieren. Zudem spricht gegen eine Entlastung, dass der Jahresabschluss lediglich mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde, weil das Vorratsvermögen in einer US-Tochtergesellschaft nicht nachgewiesen werden konnte.

2.2 Wolfgang Ehrk

Ablehnung

Begründung: Dem Vorstand kann aus mehreren Gründen keine Entlastung erteilt werden. Maßgeblich für die Nichtentlastung ist zunächst die Entscheidung, ohne das Vorliegen einer exogenen Notsituation das Format der virtuellen Hauptversammlung präferiert zu haben. Dieses Format wird den Interessen der Aktionäre nicht gerecht, da es nicht nur erheblich die Kommunikation zwischen Aktionären und Verwaltung beschneidet, sondern v.a. der Austausch der Aktionäre untereinander nicht stattfindet. Weiterhin ist das Downgrading vom Prime Standard in den General Standard zu kritisieren. Zudem spricht gegen eine Entlastung, dass der Jahresabschluss lediglich mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde, weil das Vorratsvermögen in einer US-Tochtergesellschaft nicht nachgewiesen werden konnte.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023


Keine Abstimmung erforderlich


3.1 Ayla Busch

Ablehnung

Begründung: Auch dem Aufsichtsrat kann unter Verweis auf die im TOP 2 getätigten Ausführungen keine Entlastung erteilt werden.

3.2 Götz Timmerbeil

Ablehnung

Begründung: Siehe TOP 3.1

3.3 Minja Lohrer

Ablehnung

Begründung: Siehe TOP 3.1

3.4 Henrik Newerla

Ablehnung

Begründung: Siehe TOP 3.1

3.5 Timo Birkenstock

Ablehnung

Begründung: Siehe TOP 3.1

3.6 Stefan Röser

Ablehnung

Begründung: Siehe TOP 3.1

4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen keine Einwendungen vor.

5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2023

Zustimmung

Begründung: Dem Vergütungsbericht kann die Zustimmung erteilt werden, weil er alle nach § 162 AktG erforderlichen Angaben enthält.

6. Beschlussfassung über die Änderung von § 12 der Satzung

Zustimmung

Begründung: Das Zukunftsfinanzierungsgesetz erfordert eine Anpassung der Satzung aufgrund der Änderung des Nachweisstichtags.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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