TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und des gebilligten Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2023; Vorlage des zusammengefassten Lageberichts der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Für das Jahr 2022 und auch für 2023 war das Ergebnis pro Aktie mit Minus € 0,70 und Plus 0,25 sehr schwach und die unveränderte Dividende wurde in beiden Jahren de facto aus der Substanz bezahlt. Selbst der Free Cash Flow von um die € 2,7-3,0 Mrd deckt nicht die Ausschüttung von € 3.03 Mrd., so dass die Verschuldung stetig ansteigt. Aus Vorsichtsgründen sollte die SdK gegen eine solch hohe Dividende stimmen. Trotzdem, um dem Interesse der Aktionäre an einer hohen Dividende gerecht zu werden, akzeptiert die SdK den Vorschlag, wird aber im nächsten Jahr 2024, die Situation genau analysieren und dann, wenn nötig, für eine Senkung der Dividende plädieren.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Unzweifelhaft war 2023 wieder ein schwieriges Jahr. Und das Management arbeitet weiter am Umbau der Firma. BASF ist besser positioniert als die meisten Wettbewerber und nach wie vor solide finanziert. Negativ ist, dass im Vorstand, nach den vielen Veränderungen, nur noch eine Frau vertreten ist. Auch im Hinblick auf die notwendigen strategischen Weichenstellungen könnte eine vielseitigere Herangehensweise aus Sicht des Sprechers notwendig sein. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. Der Sprecher hat allerdings Zweifel, ob die eingeleiteten Maßnahmen in einer sich schneller wandelnden Welt ausreichen, doch das wird sich erst in einiger Zeit zeigen und auch davon abhängen, ob eine nachhaltige Verbesserung der Nachfrage und der Preise eintritt. Auch hier erfolgt im neuen Jahr eine kritische Überprüfung.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Das Management hat die BASF gut durch ein schwieriges Jahr geführt und weitere strategische Weichenstellungen eingeleitet. Allerdings gibt es einige weitere kritische Themen, die in Zukunft angegangen werden müssen. Das in großen Bereichen neue Vorstandsteam muss nun beweisen, dass sie die richtigen Schritte einleiten.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 und Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2024
Zustimmung
Begründung: Der Wechsel von KPMG zu einem neuen Prüfer war nach Auffassung der SdK überfällig und wird von der SdK gegrüßt. Deloitte scheint sowohl fachlich als auch personell dazu geeignet, die erforderlichen Prüfungen vornehmen zu können.
TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 6 a) Professor Dr. Stefan Asenkerschbaumer (Wiederwahl), Stuttgart
Zustimmung
Begründung: Die bisherige Arbeit von Herrn Prof Asenkerschbaumer scheint nicht zu beanstanden zu sein. Die fachliche Eignung ist gegebenen und eine Ämterhäufung liegt nicht vor. Er ist seit 2022 Mitglied im Aufsichtsrat.
TOP 6 b) Dr. Kurt Bock (Wiederwahl), Heidelberg
Zustimmung
Begründung: Die bisherige Arbeit von Herrn Dr. Bock scheint nicht zu beanstanden zu sein. Die fachliche Eignung ist gegebenen und eine Ämterhäufung liegt nicht vor. Er ist seit 2020 Mitglied im Aufsichtsrat. Natürlich ist Herr Dr. Bock, als ehemaliger CEO nicht gänzlich unabhängig, zumal Entscheidungen aus seiner Amtszeit noch nachwirken. Auf der anderen Seiten existiert ein tiefer Einblick in die Strukturen und die Arbeitsweise der BASF, der im Aufsichtsrat hilfreich sein sollte. Grundsätzlich würde der Sprecher begrüßen, wenn Herr Dr. Bock nicht auch noch den Vorsitz des AR anstreben würde. Da die anderen AR Mitglieder qualifizierte und erfahrene Experten sind, sollten trotzdem die Kontrollmechanismen intakt sein, auch wenn Herr Dr. Bock den Aufsichtsratsvorsitz übernimmt.
TOP 6 c) Professor Dr. Thomas Carell (Wiederwahl), München
Zustimmung
Begründung: Die bisherige Arbeit von Herrn Carell scheint nicht zu beanstanden zu sein. Die fachliche Eignung ist gegebenen und eine Ämterhäufung liegt nicht vor. Er ist seit 2019 Mitglied im Aufsichtsrat.
TOP 6 d) Liming Chen (Wiederwahl), Peking/China
Zustimmung
Begründung: Die bisherige Arbeit von Herrn Liming Chen scheint nicht zu beanstanden zu sein. Die fachliche Eignung ist gegebenen und eine Ämterhäufung liegt nicht vor. Er ist seit 2020 Mitglied im Aufsichtsrat.
TOP 6 e) Alessandra Genco (Wiederwahl), Rom/Italien
Zustimmung
Begründung: Die bisherige Arbeit von Frau Alessandra Genco scheint nicht zu beanstanden zu sein. Die fachliche Eignung ist gegebenen und eine Ämterhäufung liegt nicht vor. Sie ist seit 2022 Mitglied im Aufsichtsrat.
TOP 6 f) Tamara Weinert (Erstwahl), Fairhope, Alabama/USA
Zustimmung
Begründung: Die fachliche Eignung von Frau Weinert scheint gegeben zu sein. Speziell Ihre bisherige Arbeit in den Bereichen Finanzen / Controlling bereichern den Aufsichtsrat. Eine Ämterhäufung ist nicht gegeben.
TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2019 mit gleichzeitiger Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Änderung der Satzung
Zustimmung
Begründung: Das neue genehmigte Kapital soll eine Erhöhung des Grundkapitals um 26,3 % ermöglichen, im Rahmen des von der SdK erlaubten Maximum von 25%. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist auf maximal 10% des Grundkapital beschränkt. Nach wie vor ist BASF solide finanziert und eine Kapitalerhöhung scheint weiterhin nicht geplant zu sein. Sollte es aber zu größeren Zukäufen kommen, ist die erhöhte Flexibilität des Vorratsbeschlusses sinnvoll.
TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung: Trotz eines massiv gesunkenen Gewinns und dass BASF seine Kapitalkosten bei weitem nicht verdient hat (ROCE von 10% auf 4,5% gefallen) spiegelt sich das nicht in den Vorstandsgehältern wider, die in 2023 sogar weiter angestiegen sind. Dies offenbart eine strukturelle Fehlgestaltung des recht komplexen Vergütungssystems. Darüberhinaus werden im neuen Vergütungssystem Kennzahlen eingebaut, die zumindest kritisch hinterfragt werden müssen. Je nach Diskussionen vor der Hauptversammlung und dem Verlauf der Hauptversammlung selbst behält sich die SdK vor von der Ablehnung kurzfristig abzuweichen.
TOP 9 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und über die Änderung von § 14 Ziffer 2 der Satzung zur Vergütung der Mitglieder des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: In Anbetracht der sehr umfangreichen AR Anforderungen ist eine ausschließlich feste Grundvergütung von € 200 Tsd angemessen und entspricht in der Höhe dem Niveau vergleichbarer Unternehmen.
TOP 10 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Der Vergütungsbericht und die Vergütung bewegt sich augenscheinlich im Rahmen des recht komplexen und von der HV genehmigten Vergütungssystems. Von daher ist dem Bericht zuzustimmen. Nichtsdestotrotz sieht der Sprecher Mängel im modifizierten neuen Vergütungsbericht und plant diesem nicht zuzustimmen.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich