1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Keine Abstimmung erforderlich
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft erhöht die Dividende um 10 ct auf 90 ct. Dies ist durch das starke Wachstum gerechtfertigt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ein neuerlich sehr gutes Ergebnis abgeliefert. Hierzu trug nicht zuletzt die starke Positionierung bei der Finanzierung des Insolvenzausfallgeld bei der Bundesanstalt für Arbeit bei. Dies ermöglicht der Bank auch in Zeiten der wirtschaftlichen Krisen eine gesicherte Einnahme.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei den Geschäften beraten und hat somit einen Anteils an dem sehr guten Ergebnis der Gesellschaft. Insbesondere ist die Nationalbank sehr krisenfest aufgestellt.
5. Beschlussfassung über eine Satzungsanpassung analog zur Änderung des § 123 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz
Zustimmung
Begründung: Die Beschlussfassung der Satzungsänderung ist notwendig, da dies eine Anpassung an die Gesetzesänderung darstellt und andernfalls die Satzung vom Gesetz abweicht.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Keine Abstimmung erforderlich
6.1 Bernd Franken
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Person oder die fachliche Eignung des Kandidaten. Die Unabhängigkeit ist gewährleistet.
6.2 Friedrich P. Kötter,
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Person oder die fachliche Eignung des Kandidaten. Die Unabhängigkeit ist gewährleistet.
6.3 anstelle von Prof. Dr. Klaus Engel, Michael Häger,
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Person oder die fachliche Eignung des Kandidaten. Die Unabhängigkeit ist gewährleistet.
7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine sachlichen oder fachlichen Gründe gegen die Abschlussprüfer. Insbesondere war der Wechsel aufgrund des Zeitablaufes notwendig. Die Unabhängigkeit ist gewahrt und es fand eine Auswahl unter unterschiedlichen Gesellschaften statt.
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich