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SGL Carbon SE

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.05.2026
Sprecher: Uwe Hillgärtner

SGL Carbon SE
Rheingaustr. 182
65203 Wiesbaden
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SGL Carbon SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, der Lageberichte der SGL Carbon SE sowie des Konzerns, jeweils für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB)


Keine Abstimmung erforderlich


2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025


3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025


4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für etwaige prüferische Durchsichten unterjähriger Finanzinformationen


5. Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026


6. Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025


7. Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2023, über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2026 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und über eine entsprechende Änderung der Satzung


8. Beschlussfassung über die Aufhebung einer bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts und über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026 sowie über eine entsprechende Änderung der Satzung


9. Erteilung einer Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien


10. Beschlussfassung über die Verlegung des Satzungssitzes der Gesellschaft und Satzungsänderung


Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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