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DEAG Deutsche Entertainment AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 01.07.2025
Sprecher: Michael Kunert

DEAG Deutsche Entertainment AG
Potsdamer Str. 58
10785 Berlin
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024


Keine Abstimmung erforderlich


TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Der Wachstumskurs der Gesellschaft wurde erfolgreich fortgeführt und damit der höchste Umsatz der Firmengeschichte erzielt. Allerdings sind die Ergebnisse dadurch negativ. Zukünftig muss es da wieder eine Veränderung und mehr Fokus auf die Ergebnisverbesserung geben.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Zustimmung

Begründung: Soweit aus dem AR-Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Überwachung und Beratung der Gesellschaft erfüllt.

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten und sonstigen Finanzinformationen bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

Zustimmung

Begründung: Da der Abschlussprüfer über die Abschlussprüfung hinaus keine Beratungsleistungen bei der Gesellschaft erbringt und die sonstigen Leistungen sich noch in einem akzeptablen Rahmen bewegen, spricht nichts gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers.

TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Ablehnung

Begründung: Nach dem Delisting vor einigen Jahren ist der Rückkauf von eigenen Aktien und speziell der Einzug abzulehnen, da dadurch der Streubesitz weiter verkleinert wird. Angesichts der im nächsten Jahr auslaufenden Anleihe und der unklaren Rückzahlung hat die Gesellschaft außerdem auch keine hinreichende Liquidität für einen Rückkauf.

TOP 6 Beschlussfassung über eine Änderung von § 8 Abs. 2 der Satzung (Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder)

Zustimmung

Begründung: Diese Satzungsänderung erscheint sinnvoll, um mehr Flexibilität bei der Amtszeit des Aufsichtsrats zu erhalten, da die höchstmögliche Amtszeit auch zu lange ist.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.


Keine Abstimmung erforderlich


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