TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses nebst dem zusammengefassten Lagebericht für die Ottobock SE & Co. KGaA und den Konzern (Ottobock Gruppe) für das Geschäftsjahr 2025, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ottobock SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 5.1 Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen im Sinne der §§ 115, 117 des Wertpapierhandelsgesetzes, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, gewählt.
TOP 5.2 Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, wird für das Geschäftsjahr 2026 zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung gewählt.
TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat: Frau Tania von der Goltz
TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die geschäftsführenden Direktoren der persönlich haftenden Gesellschafterin
TOP 9 Beschlussfassung über die Billigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
Keine Abstimmung erforderlich